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Staatsregierung hat kein Interesse an kostengünstigeren Abschiebungen

08.01.2013 | von Frank Franz

Kleine Anfrage der NPD-Abgeordneten Gitta Schüßler: Steuerzahler bleiben auf Mehrkosten sitzen Das Sächsische Oberverwaltungsgericht urteilte in einem konkreten Fall, daß ein abgeschobener Ausländer die Kosten seiner Rückführung zu tragen hat. Dennoch entstehen den Steuerzahlern jährlich erhebliche Kosten durch Abschiebungen. Gründe sind die hierzulande praktizierte liberale Zuwanderungs- und Asylpolitik, die steigende Ausländerkriminalität sowie fehlende Konzepte zur wirksamen Beteiligung der Ausländer an den notwendigen Rückführungsmaßnahmen. Um das Ausmaß der durch Abschiebungen entstehenden Kosten und die Maßnahmen der Staatsregierung zur Kostenreduktion in Erfahrung zu bringen, stellte die NPD-Abgeordnete Gitta Schüßler eine Kleine Anfrage (Drs. 5/10551). Schüßler fragte unter anderem, welche Gesamtkosten dem Freistaat und den Landkreisen seit 2007 durch Abschiebungen entstanden sind, wie viele erfolgreiche Kostenerstattungsverfahren seitdem erfolgt sind und wie die Staatsregierung die Arbeit des Ausländerbeauftragten, der Zentralen Ausländerbehörde sowie der Unteren Ausländerbehörden unterstützt, möglichst schnelle und kostengünstige Rückführungen zu ermöglichen. Überdies fragte Schüßler, welche konkreten Vorschläge aus dem Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten vorliegen, die notwendig werdenden Abschiebungen schneller und kostengünstiger zu vollziehen. Die Abschiebungskosten stiegen von 2007 bis 2011 von 707.000 auf ca. 888.000 Euro. Die Kosten der Unteren Ausländerbehörden liegen der Staatsregierung nicht vor. Seit 2007 wurden zwar zahlreiche Kostenerstattungsverfahren geführt, dennoch wurde nur etwa ein Drittel der festgelegten Summe von den betroffenen Ausländern beglichen. In 2011 beglich gar ein Fünftel nur die ausstehenden Forderungen. Nach Aussage der Staatsregierung übernimmt das Innenministerium zwar die Fach- und Rechtsaufsicht über die Arbeit der Zentralen und Unteren Ausländerbehörden, konkrete Maßnahmen zur Kostenreduktion nennt Innenminister Ulbig allerdings nicht. Auch seitens des Ausländerbeauftragten liegen der Staatsregierung keine Vorschläge vor, die Kosten der Rückführungsmaßnahmen signifikant zu senken. Die Antworten der Staatsregierung verdeutlichen, daß das Amt und das Aufgabenspektrum des Ausländerbeauftragten einer grundlegenden Veränderung bedürfen. Aufgabe des Ausländerbeauftragten sollte es angesichts von nahezu 16 Millionen Menschen ausländischer Herkunft in Deutschland und einer gescheiterten Integrationspolitik nicht sein, Einwanderung und Einbürgerung zu forcieren, sondern probate Verfahren zu entwickeln, den Einwanderungsdruck einzudämmen, notwendige Rückführungsmaßnahmen zu beschleunigen und die diesbezüglichen Kosten zu reduzieren. Ronny Zasowk

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