Kleine Anfrage der NPD-Abgeordneten Gitta Schüßler: Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, demzufolge Asylbewerber dem Leistungsniveau von Sozialhilfeempfängern gleichzustellen sind, entstehen den sächsischen Städten und Gemeinden erhebliche Mehrkosten. Immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge reisen unterdessen per Asylticket nach Deutschland und überfüllen derzeit die Aufnahmeeinrichtungen. Auch das aktuelle Weltgeschehen („Arabellion“, Eurokrise, Syrienkrieg usw.) sorgt dafür, daß mehr Asylbewerber nach Deutschland kommen. Um die konkreten Folgen für die sächsischen Kreise und Gemeinden in Erfahrung zu bringen, stellte die NPD-Abgeordnete Gitta Schüßler eine Kleine Anfrage (Drs. 5/10404). Gitta Schüßler erfragte unter anderem, ob alle in direktem Zusammenhang zum Bundesverfassungsgerichtsurteil stehenden Kosten den Kreisen und kreisfreien Städten erstattet werden, welche weiteren Belastungen infolge des Urteils auf die Kreise und kreisfreien Städte zukommen und ob seit dem Urteil einen Anstieg der Asylbewerberzahlen zu verzeichnen ist. Des weiteren fragte sie, ob die Aufnahmeeinrichtungen dem Zustrom von Asylbewerbern gerecht werden und ob es Bestrebungen gibt, Asylbewerber nicht nur in zentralen Einrichtungen, sondern auch in Wohnungen unterzubringen. Der Staatsregierung liegen laut eigener Aussage keine Informationen darüber vor, ob infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils weitere Belastungen für die Kreise und kreisfreien Städte aufgetreten sind. Es ist daher davon auszugehen, daß die Staatsregierung gemäß der „Vogel-Strauß-Taktik“ vorhandene Probleme zu verharmlosen versucht. Laut Staatsregierung betrug der Auslastungsgrad der Aufnahmeeinrichtungen am Stichtag 30. September 2012 84 Prozent. Sowohl Dresden, Leipzig, Chemnitz als auch der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bringen Asylbewerber zum Teil in Wohnungen unter, was nach Auffassung der NPD-Fraktion erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Außerdem ist im Landkreis Meißen in Planung, zahlreiche Asylbewerber dezentral in Gröditz unterzubringen. Zu den Mehrkosten kann die Staatsregierung keine Auskunft erteilen. Die von der Staatsregierung in ihrer Antwort vorgelegten Statistiken belegen, daß die Zahl der Asylbewerber in Sachsen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Im Jahresverlauf 2012 haben sich die Zahlen noch einmal dramatisch nach oben entwickelt. Im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Jahres kamen im September 2012 mehr als doppelt so viele Asylbewerber. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts scheint Armutsasylanten also geradezu magnetisch anzuziehen. Im Rahmen der Beantwortung einer vorangegangen Kleinen Anfrage (Drs. 5/9965) wies die Staatsregierung bereits darauf hin, daß alle Prognosen von weiter steigenden Asylbewerber-Kosten ausgehen. Pro Person dürften sich die Ausgaben im Monat um mindestens 125 Euro erhöhen, was bedeutet, daß die Kommunen und Kreise auf einem Millionenbetrag sitzen bleiben werden, wenn der Freistaat die Mehrkosten nicht zeitnah erstattet. Die NPD-Fraktion bewertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts äußerst kritisch, da es Asylbewerber rechtlich mit deutschen Hartz-IV-Empfängern gleichsetzt. Nach Auffassung der NPD-Fraktion ist dieses fragwürdige Urteil ein weiterer Grund, über die Einführung des 48-Stunden-Asylverfahrens nach dem Vorbild der Schweiz nachzudenken. Dies würde die Kosten minimieren und mehr Rechtssicherheit schaffen. Ronny Zasowk
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