Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel zur Niedriglohnquote in Sachsen Bundesweit ist die Zahl von Beschäftigten im Niedriglohnsegment massiv gestiegen. 2010 lag die Niedriglohnquote bereits bei 20,6 Prozent. Nahezu jeder zweite atypisch Beschäftigte musste sich mit einem Niedriglohn begnügen. Um in Erfahrung zu bringen, inwieweit sich diese Entwicklung sich auch im Freistaat abzeichnet, stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/10279). So fragte er unter anderem, wie sich die Zahl der Beschäftigten mit Niedriglohn sowie die Niedriglohnquote in Sachsen seit 2008 entwickelte, in welchen Berufszweigen die Beschäftigten mit Niedriglohn hauptsächlich tätig sind und wie viele Beschäftigte derzeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis mit einem Verdienst unter der Niedriglohngrenze arbeiten. Des weiteren wollte Apfel in Erfahrung bringen, in welchem Umfang Unternehmen, die hauptsächlich Mitarbeiter im Niedriglohnsektor beschäftigen, Fördermittel der EU, des Bundes oder des Freistaates erhielten. Außerdem fragte er, mit welchen Maßnahmen die Staatsregierung beabsichtigt, angesichts der gegenwärtigen Rentendebatte vor dem Hintergrund der zu erwartenden Massenarmut einer ganzen Generation die Niedriglohnarbeit zu begrenzen und Vollzeitstellen unter Berücksichtigung einer angemessenen Bezahlung zu fördern. Unfaßbar: Laut eigener Aussage liegen der Staatsregierung keinerlei Zahlen und Fakten zu den gestellten Fragen vor. Der Staatsregierung ist somit – angeblich – nicht bekannt, wie viele Sachsen mit einem Niedriglohn auskommen müssen. Auch wurden, abgesehen von einzelbetrieblichen Förderverfahren und einem Weiterbildungscheck für Arbeitnehmer, seitens der Staatsregierung keine Maßnahmen ergriffen, um die um sich greifende Niedrigentlohnung zu begrenzen. In ihrer Antwort wartet sie lediglich mit substanzlosen Allgemeinplätzen auf, ohne konkrete Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Die NPD-Fraktion sieht mittelfristig vor allem in der verbindlichen und branchenübergreifenden Einführung des Mindestlohns eine Möglichkeit, Armutslöhne Vergangenheit werden zu lassen. Kurzfristig sollten Unternehmen fortan nur dann mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, wenn sie den branchenüblichen Mindestlohn zahlen. Ronny Zasowk
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