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Fusion kassenärztlicher Versorgungsbereiche reduziert medizinische Versorgungsqualität im Freistaat

10.12.2012 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des stellvertretenden NPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Johannes Müller Aufgrund abnehmender Vertragsarztzahlen in den jeweiligen Versorgungsbereichen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) strebt diese die Fusion von Versorgungsbereichen an, um die Besetzung der Dienste längerfristig gewährleisten zu können. Entsprechende Beschlüsse der Vertreterversammlung wurden dabei bereits getroffen und sind teilweise auch bereits vollzogen. Dies führt zu teilweise sehr großen Entfernungen zwischen den Praxisorten der Dienstärzte und den Patienten. Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller, der selbst praktizierender Allgemeinarzt ist, stellte hierzu eine Kleine Anfrage (Drs. 5/10485), mit der er in Erfahrung bringen wollte, welche Auswirkungen diese Planungen auf die medizinische Versorgung in Sachsen haben könnten. So fragte Dr. Müller unter anderem, wie sich die Präsenz- und Residenzpflicht der Kassenärzte und deren Zulassung für exakt einen Versorgungsbereich mit der Fusion mehrerer Versorgungsbereiche vereinbaren lasse. Auch wollte er wissen, welche sächsischen Versorgungsbereiche bereits fusioniert haben und welche Planungen darüber hinaus für weitere Fusionen bestehen. Vor dem Hintergrund der anzustrebenden zeitnahen medizinischen Versorgung fragte Dr. Müller außerdem, welche Distanzen und Anfahrtszeiten die Staatsregierung für zumutbar hält und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sich bei Schädigung der Patienten aufgrund von zu langen Anfahrtszeiten oder Nichterreichbarkeit eines diensthabenden Arztes ergeben. In ihrer Beantwortung weist die Staatsregierung darauf hin, daß mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 1. Januar 2012 die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Residenzpflicht entfallen ist und keine Abhängigkeit zwischen Praxissitz und Wohnort mehr besteht. In diesem Zusammenhang wurde eine maximale Ausdehnung eines Bereitschaftsdienstbereiches im Radius von 35 Kilometern Luftlinie und bis zu einer Fahrstrecke von 45 Minuten beschlossen, was einer zeitnahen Versorgung im Ernstfall evident zuwiderläuft. Des weiteren zählt die Staatsregierung in ihrer Beantwortung zahlreiche Versorgungsbereiche auf, die bereits fusioniert haben bzw. zeitnah fusionieren sollen. Die durchaus berechtigte Frage nach der Zumutbarkeit von Anfahrtszeiten vom diensthabenden Arzt zum Patienten ignoriert die Staatsministerin Clauß in ihrer Beantwortung – wohlwissend, daß die beschriebenen Beschlüsse einer massiven Verschlechterung der medizinischen Versorgungsqualität gleichkommen. Da es keine Hilfsfristen oder Vorgaben zur Erreichbarkeit gibt, seien mit möglichen Schädigungen von Patienten infolge dieser fahrlässigen Gesetzesänderungen keinerlei haftungsrechtliche Konsequenzen verbunden. Die fortschreitende Ausdünnung der Ärztedichte vor allem im ländlichen Raum des Freistaats einerseits und die fehlende Gegensteuerung der Staatsregierung andererseits haben dazu geführt, daß die medizinische Versorgung in Sachsen zunehmend zu wünschen übrig läßt. Logische Folge dieser verfehlten Politik werden medizinische Mangelversorgung und gesundheitliche Schädigungen unzähliger, vor allem nicht mobiler Patienten sein. Die NPD-Fraktion lehnt die Fusionen von kassenärztlichen Versorgungsbereichen und die damit einhergehende Transformation Sachsens zu einem medizinischen Entwicklungsland ab und fordert die Schaffung finanzieller und infrastruktureller Anreize zur Ansiedlung von Ärzten vor allem im ländlichen Raum.   Ronny Zasowk  

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