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Asylbewerber brechen geltendes Recht – doch der Staat schaut weg

16.11.2012 | von Frank Franz

Keine rechtlichen Konsequenzen für Asylbewerber, die gegen die Residenzpflicht verstoßen Vor einigen Wochen machte sich eine Gruppe von Asylbewerbern in Würzburg auf den Weg, um mit einem Fußmarsch nach Berlin höhere Geldleistungen, Unterbringung in Privatwohnungen, Aussetzung von Abschiebungen, ein Recht auf Arbeit für Asylbewerber und die Abschaffung der Residenzpflicht einzufordern. Mit dem Marsch verstießen sie allerdings gegen eben jene Residenzpflicht, die für Asylbewerber während ihres anhängigen Verfahrens den Aufenthalt in dem Landkreis vorschreibt, in dem die zuständige Ausländerbehörde liegt. Während ihres Fußmarsches statteten die Asylbewerber auch Sachsen einen Besuch ab. Da es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz handelte, stellte der NPD-Abgeordnete Arne Schimmer eine Kleine Anfrage (Drs. 5/10315), mit der er in Erfahrung bringen wollte, ob die Staatsregierung über den vorab angekündigten Rechtsverstoß informiert war, warum keine Festnahmen oder Rückführungsmaßnahmen vorgenommen wurden, welche rechtlichen Konsequenzen die Asylbewerber zu erwarten haben und ob sich im Freistaat untergebrachte Asylbewerber der Gruppe angeschlossen haben. Laut Antwort der Staatsregierung war die Polizei im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt, sah aber dennoch keinerlei Veranlassung, den Rechtsverstoß zu verhindern oder zu ahnden. Auch hätten die Asylbewerber keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Sächsische Asylbewerber hätten sich dem Fußmarsch den Erkenntnissen der Staatsregierung zufolge nicht angeschlossen. Der Fall wirft wieder mal ein Schlaglicht darauf, wie hierzulande der Rechtsstaat ad absurdum geführt wird. Geltendes Recht wird gebrochen, doch der Staat schaut weg. Asylbewerber dürfen offenbar beliebig gegen die hierzulande geltende Residenzpflicht verstoßen, während deutsche Hartz-IV-Empfänger über die Erreichbarkeitsanordnung der Arbeitsagentur, die der Residenzpflicht gleichkommt, bei einem Verstoß mit massiven Mittelkürzungen bestraft werden. Die NPD-Fraktion fordert aus Sicherheitserwägungen die Beibehaltung und strikte Umsetzung der Residenzpflicht sowie die Einführung des 48-Stunden-Asylverfahrens nach Schweizer Vorbild, um ablehnungswürdigen Asylbewerbern künftig keinen allzu langen Aufenthalt zuzumuten und Asylmißbrauch sowie Verfahrensverschleppungen wirkungsvoll einzudämmen. Ronny Zasowk

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