NPD-Fraktion fordert Verbot der Genitalverstümmelung von Säuglingen und Kleinkindern aus religiösen Gründen
In seinem Urteil vom 7. Mai 2012 bewertete das Landgericht Köln die religiöse Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes als Körperverletzung und damit als strafrechtswidrig. Der vom Bundestag am 19. Juli 2012 beantragte und nun vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf stellt jedoch vermeintliche Elternrechte und vermeidbare religiöse Rituale über das in Art. 2 Abs. 2 GG festgelegte Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Die NPD-Fraktion setzte daher heute eine Aktuelle Debatte auf die Tagesordnung, mit der sie sich auf die Seite zahlreicher Juristen und Mediziner stellt, die eine rituelle Beschneidung bis zur Geschäftsfähigkeit oder Religionsmündigkeit der Betroffenen strikt ablehnen.
In seinem Debattenbeitrag kritisierte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel zunächst, daß die Beschneidung oftmals als harmloser Eingriff bagatellisiert werde. Die Kölner Richter hätten für eine notwendige Klarstellung zugunsten des Kinderschutzes gesorgt, die politische Klasse gebe jedoch den Forderungen der Zentralräte der Juden und Muslime in Deutschland sowie entsprechender Lobbys aus dem Ausland nach. „Anstatt sich unverfrorene Einmischung in innere Angelegenheiten zu verbitten, legte die Regierung eilig einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Beschneidung vor, der Juden und Muslimen einen Persilschein für Genitalverstümmelung erteilt“, kritisierte der NPD-Fraktionschef.
Ein Gefälligkeitsgesetz zugunsten religiöser Minderheiten zu erstellen, dürfe nicht Grundlage politischen Handelns sein. Anders als die christliche Taufe hinterlasse die Beschneidung bleibende seelische und körperliche Schäden und sei irreversibel. Mittlerweile gebe auch aus jüdischen Kreisen kritische Stimmen zu diesem archaischen Ritual.
Holger Apfel hierzu:
„Es ist bemerkenswert, daß mit Ruth Steiner erst am 8. Oktober 2012 in der FAZ eine Vertreterin eines progressiven Judentums anregte, Traditionen und Rituale des Judentums nach heutigen ethischen und rechtlichen Normen auf Prüfstand zu stellen. Kritisch merkte sie an: ‚Das Recht zur Beschneidung ist das Recht, von einem sehr empfindlichen Körperteil eines unmündigen Kindes ein Stück abzuschneiden. Der Glaube, daß wir dieses Recht haben, beruht auf der Einstellung, daß Kinder unser Eigentum sind, über das Eltern und Religionen verfügen können. Kinder sind aber nicht unser Eigentum. ‘ In USA hat sich gar eine Vereinigung von Juden gegründet, die sich für die Abschaffung der Beschneidung einsetzt. Auf ihrer Netzseite bekennt diese Organisation: ‚Wir sind klug genug zu verstehen, daß die Penisverstümmelung bei kleinen Jungen keine akzeptable Praxis mehr in der heutigen Zeit ist.‘ Jüdische Gruppen in den USA denken hier also weiter als deutsche Politiker, die sich am Nasenring der jüdischen und muslimischen Lobby durch die Manege führen lassen, statt wenigstens für eine humane Version dieses Rituals zu kämpfen, wie es beispielsweise in Großbritannien praktiziert wird, wo die Brit Mila, die physische Beschneidung, durch einen schmerzlosen, symbolischen Akt, die sogenannte Brit Schalom, ersetzt wird.“
Jüdische und muslimische Verbände in Deutschland setzten sich allerdings nicht für eine solche – mit dem Grundgesetz und dem Kölner Urteil zu vereinbarende – Regelung ein, weil es ihnen um eine reine Machtdemonstration gehe.
Daher appellierte Apfel am Ende seiner Rede:
„Lassen Sie sich nicht länger vor den Karren reaktionärer, ewiggestriger Zentralräte spannen, hängen Sie nicht länger am Rockzipfel der jüdischen und islamischen Lobby, sondern helfen Sie mit, die körperliche Unversehrtheit von Kindern durchzusetzen, wie sie die rechtlichen Regelungen und auch die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht, die auch von der Bundesrepublik unterzeichnet wurde. In dieser heißt es nämlich: ‚Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.‘“
Erwartungsgemäß setzte sich der Antifa-Spezi und SPD-Abgeordnete Henning Homann mit dem Anliegen der Nationaldemokraten nicht sachlich auseinander, sondern fabulierte in Standardfloskeln von einer angeblich antisemitischen Intention der Debatte. Auch Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) polemisierte eines Ministers unwürdig herum und versuchte, das ernsthafte Anliegen der NPD-Fraktion ins Lächerliche zu ziehen.
Für eine Überraschung sorgte hingegen der FDP-Abgeordnete Carsten Biesok, der sich für eine gesetzliche Regelung aussprach, wie sie auch von den Nationaldemokraten gefordert wird. Der rechtspolitische Sprecher der Liberalen stellte das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern klar über religiöse Traditionen und sprach sich explizit gegen den Gesetzentwurf aus dem Hause seiner Parteifreundin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aus.
In einem weiteren Redebeitrag zitierte der NPD-Abgeordnete Jürgen Gansel zunächst aus einem Brief von Albert Einstein, der 1954 geschrieben hatte: „Für mich ist die unverfälschte jüdische Religion wie alle anderen Religionen eine Inkarnation des primitiven Aberglaubens.“
Offenbar habe sich das Judentum seitdem nicht weiterentwickelt. „Wie sonst ist es zu verstehen, daß seine Vertreter zusammen mit steinzeitreligiösen Moslems auf Biegen und Brechen einen bluttriefenden Ritus fortsetzen wollen, der bloß durch einen symbolischen Akt ersetzt werden müßte“, so Gansel.
Mit dem geplanten Gesetz der Bundesregierung werde das über allem stehende Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit faktisch außer Kraft gesetzt, „um das altertümliche Bedürfnis von Juden und Moslems nach Genitalverstümmelung zu befriedigen“. „Was kommt als nächstes? Die Zulassung der Witwenverbrennung bei Hindus?“, fragte Jürgen Gansel .
Jürgen Gansel zählte die Argumente anerkannter Experten auf, die sich gegen die rituelle Beschneidung von Säuglingen und Kleinkindern aussprechen:
„Der Passauer Juraprofessor Holm Putzke, der mit seinem 2008 veröffentlichten Fachaufsatz ‚Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben‘ maßgeblich zum Urteil des LG Köln beigetragen hatte, sagte im Juli 2012 gegenüber dem ‚Focus‘: ‚Natürlich gibt es einen Konflikt von Rechten. Aber die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern werden durch das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und negative Religionsfreiheit begrenzt. ‘ Und mutig sagte der Professor noch: ‚Die Politik reagiert derzeit reflexhaft, nicht reflektiert. Kaum erklären einige Rabbiner das Kölner Urteil als schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust, bricht in Berlin Panik aus. ‘
In der Tageszeitung ‚Die Welt‘ vom 28. Juni 2012 bezeichnet die türkische Islamkritikerin Necla Kelek die Beschneidung als ‚schändliche Tradition‘ und ‚unnützes Opfer für Allah‘, das noch nicht einmal durch den Koran legitimiert sei. Kelek schreibt: ‚Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das nicht durch ein wie auch immer begründetes Gewohnheitsrecht, durch eine orientalische Sitte, außer Kraft gesetzt werden darf. ‘
Auch Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, mahnt mehr Verantwortung der Politik an und verweist auf wissenschaftliche Studien zu den Beschneidungsrisiken gerade bei Kindern. Bestätigt fühlt sich die NPD auch durch den Appell von über 600 namhaften Medizinern und Juristen, die klar und deutlich feststellen: ‚Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein! ‘ Und das ist eine Kindesbeschneidung ohne medizinische Indikation eindeutig.“
Abschließend forderte Gansel daher:
„Mit brutalen Traditionen zu Lasten des Kindeswohls – erst recht orientalischen – muß staatlicherseits endlich gebrochen werden. Wenn jüdische und muslimische Kindesmißhandler geistesgeschichtlich bei Abraham und Mohammed stehengeblieben sind und ihre Beschneidungspraxis nicht ändern wollen, muß eben der deutsche Gesetzgeber einschreiten und den Beschneidern das Messer aus der Hand nehmen!“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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