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Staatsregierung ignoriert Gefahren durch elektromagnetische Wellen

15.10.2012 | von Frank Franz

Elektro-Hypersensibilität (EHS): Internationale Warnungen werden in den Wind geschlagen Immer mehr Patienten in der Bundesrepublik leiden an einer Elektro-Hypersensibilität (EHS). Besonders in der Nähe von Funkmasten oder Sendeanlagen treten bei vielen Menschen verstärkt Symptome wie Schlafstörung, Schwindelgefühle, Herzrhythmusstörungen oder eine Beeinträchtigung des Sehvermögens und des Gedächtnisses auf. In Schweden ist EHS bereits als Behinderung anerkannt. Auch in Frankreich wird EHS als ernstzunehmende Krankheit eingeschätzt. Die österreichische Ärztekammer vergab im Frühjahr 2012 für EHS erstmals einen Diagnoseschlüssel. Hinzu kommt, daß die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2011 feststellte, daß hochfrequentierte elektromagnetische Felder „möglicherweise karzinogen“, also krebsfördernd, wirken. Um Hinweise auf mögliche Gefährdungen sächsischer Bürger gewinnen zu können, stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/9946) zu diesem Themenkomplex. Apfel fragte unter anderem, wie sich seit 2008 die Zahl der Menschen entwickelt hat, die an EHS leiden, inwiefern nach Auffassung der Staatsregierung ein Zusammenhang zwischen steigenden Fallzahlen von EHS und dem Ausbau des schnellen Internets gesehen werden kann und wie viele Fälle von Krebs in den Jahren seit 2008 in direkter Umgebung von Sendeanlagen und Funkmasten auftraten. Die Obergrenze für die Signalstärke bei Funkwellen liegt in der Bundesrepublik bei 10.000 Mikrowatt pro Quadratmeter, in Rußland, Italien, der Schweiz und China wurde diese Obergrenze aus gesundheitlichen Gründen auf 100 Mikrowatt pro Quadratmeter beschränkt. Hierzu fragte Apfel, ob eine Korrektur der Obergrenze auch in der Bundesrepublik bzw. im Freistaat angedacht ist. Darüber hinaus wollte Holger Apfel in Erfahrung bringen, welche Präventivmaßnahmen in Sachsen umgesetzt werden, um die Bürger vor allzu hoher Belastung durch elektromagnetische Wellen zu schützen. Die Antwort der Staatsregierung läßt erkennen, daß der Staatsregierung das Problem bisher nicht bekannt ist. Zu Fallzahlen von an EHS Erkrankten und auch zu Krebserkrankungen, die möglicherweise ihre Ursache in hoher elektromagnetischer Belastung haben, liegt der Staatsregierung nach eigener Aussage kein Datenmaterial vor. Auch hat die Staatsregierung keinerlei Kenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Folgen, obwohl sie eingestehen muß, daß mögliche gesundheitliche und biologische Wirkungen noch untersucht werden müssen. Die Staatsregierung sieht trotz internationaler Warnungen keine Veranlassung, die bisherige Obergrenze abzusenken. Weil die Staatsregierung das Problem bisher ignoriert, werden im Freistaat bis zum heutigen Tage auch keinerlei Präventivmaßnahmen implementiert oder therapeutische Behandlungsmethoden angewendet. Sowohl die Sächsische Staatsregierung als auch die Bundesregierung scheinen eine problematische Entwicklung nicht zur Kenntnis zu nehmen, die international als äußerst bedenklich betrachtet wird. Die Staatsregierung scheint sich mit ihrer Vogel-Strauß-Haltung den Profit-Interessen der Konzerne, nicht aber der Gesunderhaltung des eigenen Volkes verpflichtet zu fühlen. Die NPD-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, internationale Studien ernst zu nehmen und die Obergrenze internationalen Normen anzupassen. Die Gesunderhaltung des Volkes muß Vorrang vor der Gewinnmaximierung von Konzernen erhalten. Ronny Zasowk

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