Aktuell

Initiativen der NPD-Fraktion in der 62. und 63. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages am 26. und 27. September 2012

25.09.2012 | von Frank Franz

Mittwoch, 26.09.2012: Antrag: „Gesinnungsschnüffelei und Kriminalisierung der Opposition beenden – Inlandsgeheimdienste auflösen“ (Drs. 5/10181) Nach Ansicht der Nationaldemokraten haben die Vorgänge um den sogenannten „NSU“ gezeigt, daß die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland einer grundlegenden Reform bedarf. Während der sogenannte „Verfassungsschutz“ offenbar nicht in der Lage ist, seine gesetzlichen Kernaufgaben zu erfüllen, spielt er vor allem bei der Verfolgung von oppositionellen Parteien und Organisationen unterschiedlicher politischer Ausrichtung eine mehr als fragwürdige Rolle und hat sich so zu einer immanenten Gefahr für die freiheitliche und demokratische Grundordnung entwickelt. Die NPD-Fraktion fordert daher die Auflösung des sächsischen „Landesamtes für Verfassungsschutz“ sowie auf Bundesebene eine Auflösung des sogenannten „Verfassungsschutzverbundes“ und damit auch sämtlicher „Verfassungsschutzbehörden“ und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Siehe dazu den Antrag im Wortlaut: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10181&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1 Siehe dazu auch Pressemitteilungen: http://www.npd-fraktion-sachsen.de/index.php?s=3&aid=1873
http://www.npd-fraktion-sachsen.de/index.php?s=3&aid=1868
http://www.npd-fraktion-sachsen.de/index.php?s=3&aid=1836
Donnerstag, 27.09.2012: Antrag: „Nein zu Inflation und Fremdbestimmung – Nein zur Staatsfinanzierung durch die EZB!“ (Drs. 5/10161) Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank war aus deutscher Sicht stets ein Kernelement bei der Schaffung der Europäischen Währungsunion (EWU) und der Europäischen Zentralbank (EZB) gewesen. Mit der einseitigen und mandatswidrigen direkten Staatenfinanzierung, die EZB-Präsident Mario Draghi nun verkündet hat, ist jede parlamentarische Kontrolle des ESM-Rettungsschirms und selbst der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts angesichts des unbegrenzten Anleiheaufkaufprogramms obsolet geworden. In ihrem Antrag fordert die NPD-Fraktion daher eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EZB wegen der Verletzung des Verbots des in Art. 123 des Lissabon-Vertrags festgelegten Verbots der Staatsfinanzierung durch die EZB und wendet sich gegen eine sogenannte Bankenunion, also die Vergemeinschaftung der nationalen Banken-Einlagensicherungssysteme auf europäischer Ebene. Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, ein Rechtsgutachten prüfen zu lassen, mit dem ermittelt werden soll, ob die EWU nach der EZB-Entscheidung für ein unbegrenztes Anleiheaufkaufprogramm noch als Stabilitätsgemeinschaft weitergeführt werden kann, was nach dem „Maastricht-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993 die Voraussetzung für einen Verbleib Deutschlands in der Euro-Zone ist. Siehe dazu den Antrag im Wortlaut: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10161&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1 Siehe dazu auch folgende Meldungen und Pressemitteilungen: http://www.npd-fraktion-sachsen.de/index.php?s=3&aid=1865
http://www.npd-fraktion-sachsen.de/index.php?s=3&aid=1867

 

Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30

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