Antifa-„Fachjournalistin“ verweigerte Antwort an NPD-Abgeordneten Arne Schimmer
In der gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle stand mal wieder eine Sachverständigenanhörung auf der Tagesordnung. Geladen waren der stellvertretende Direktor des Hannah-Arendt Instituts, Prof. Dr. Uwe Backes, sowie die „Rechtsextremismusexpertin“ Andrea Röpke.
Während Professor Backes über die Entwicklung von nationalen Parteien in Sachsen seit der Wiedergründung des Freistaats referierte – ein Thema, das dem Sachverständigen vorgegeben war, bei dem sich allerdings die Frage nach dem Bezug zum Untersuchungsgegenstand des Ausschusses stellte –, präsentierte Andrea Röpke ihre Kenntnisse über rechtsterroristische Aktivitäten seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts.
Gegen Ende der Sachverständigenanhörung kam es zu einem Eklat, als die als „Rechtsextremismusexpertin“ geladene Frau Röpke sich weigerte, auf Fragen des Abgeordneten Arne Schimmer zu antworten, der die NPD in dem Gremium vertritt.
Röpke hatte behauptet, der NPD-Ordnerdienst zähle zu den militantesten Organisationen der „rechten Szene“. Als Arne Schimmer nachfragte, womit sie das belegen könne, verweigerte sie eine Antwort mit der Begründung, daß sie zu NPD-Veranstaltungen nicht mehr als Beobachterin zugelassen werde.
Wenig später wollte sich der NPD-Abgeordnete erkundigen, welche Erkenntnisse sie über V-Leute im Umfeld des „NSU“ habe. Auch darauf verweigerte sie eine Antwort.
Arne Schimmer verlangte daraufhin vom Ausschußvorsitzenden, dem CDU-Abgeordneten Patrick Schreiber, Frau Röpke zu ermahnen, weil es nicht angehen könne, daß vom Untersuchungsausschuß geladene Sachverständige einfach die Antwort verweigern, weil ihnen die politische Richtung des fragenden Abgeordneten nicht paßt. Der CDU-Mann lehnte dies mit der Begründung ab, er könne eine Sachverständige nicht zu einer Aussage zwingen.
Da dies jedoch im Widerspruch zur einschlägigen Kommentarliteratur steht, insbesondere zu dem maßgeblichen Handbuch „Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern“ von Paul J. Glauben und Lars Brocker, kündigte Schimmer eine rechtliche Prüfung des Verhaltens des CDU-Ausschußvorsitzenden an. In dem erwähnten Handbuch wird im Abschnitt über die möglichen Zwangsmittel eines Untersuchungsausschusses ausdrücklich auch die Verhängung von Ordnungsgeld im Falle von grundloser Zeugnisverweigerung durch Sachverständige bejaht.
Der Obmann der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß Arne Schimmer äußerte heute zu der gestrigen Ausschußsitzung:
„Es ist peinlich für den Sächsischen Landtag, daß sich der hiesige Untersuchungsausschuß zur mutmaßlichen Zwickauer Zelle monatelang mit Antifa-Klamauk oder politologischen Fachreferaten befaßt hat, statt Wahrnehmungszeugen zu hören und seiner eigentlichen Aufgabe, die in der Aufklärung einer konkreten Verbrechensserie liegt, nachzukommen.
Mehr als peinlich war gestern auch der Auftritt von Frau Röpke. Es sagt viel über die Qualität ihrer journalistischen Arbeit aus, daß sie die von ihr getätigte Behauptung, der NPD-Ordnerdienst gehöre angeblich zu den militantesten Organisationen der Rechten, nicht einmal ansatzweise belegen konnte, und mir gegenüber jede Beantwortung von Fragen verweigerte. Ich bin heilfroh, daß der von der NPD-Fraktion von Anfang an abgelehnte Sachverständigenanhörungsmarathon nun endlich ein Ende hat und der Ausschuß nun zur Sacharbeit übergehen kann. Das ist bitter nötig, denn mittlerweile spricht selbst der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaupt, angesichts der offensichtlichen Beteiligung des Staates an der Verbrechensserie des sogenannten NSU von dem weitverbreiteten Verdacht der Bürger, in einer Vertuschungsrepublik zu leben.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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