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Kleine Anfrage zur Unterbringung von Asylbewerbern

09.08.2012 | von Frank Franz

Staatsregierung ignoriert Kriminalitätsbelastung durch Asylbewerber Da das Bundesverfassungsgericht vor einiger Zeit entschied, daß Asylbewerber künftig Hartz-IV-Empfängern finanziell gleichgestellt werden sollen und somit mehr Leistungen erhalten, dürfte die Zahl der Erstanträge auf Asyl wieder auf das Niveau der frühen 90er Jahre klettern, als über 400.000 Anträge pro Jahr neu eingereicht wurden. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt schon jetzt von allen Industriestaaten die meisten Asylbewerber und sonstigen „Flüchtlinge“ auf. In Leipzig wurde eine Sammelunterkunft aufgrund bautechnischer Mängel geschlossen, woraufhin die Stadt Leipzig nun gegen den Protest direkt betroffener Bürger und Anwohner dezentrale Unterkünfte in mehreren Stadtteilen plant. Um die damit in Zusammenhang stehenden Probleme näher unter die Lupe zu nehmen, stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/9479), in der er unter anderem wissen wollte, wo bisher dezentrale Unterkünfte genutzt werden, welche Kosten dadurch entstehen und wer diese trägt. Auch fragte er, welche strafrechtlich relevanten Delikte im Umfeld der Standorte festgestellt wurden, wie hoch die Aufklärungsquote lag, welche strafrechtlichen Folgen sich ergaben und in welchem Maß Abschiebungen vollzogen wurden. Des weiteren wollte Apfel in Erfahrung bringen, welche Fördermittel Kommunen erhalten, die sich für eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern entscheiden, welche Unterbringungsart die Staatsregierung für am zweckmäßigsten erachtet und inwieweit bei der Entscheidung die Sicherheitsbedürfnisse der betroffenen Anwohner eine Rolle spielen. Die Beantwortung der Staatsregierung belegt das offenkundige Desinteresse am Sicherheitsbedürfnis der Bürger. Der Staatsregierung liegen nach eigenen Aussagen keinerlei Zahlen und Fakten vor, in welchen Kommunen dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber existieren und welche Kosten diese verursachen. Auch ist die Staatsregierung nicht in der Lage, Aussagen zur Kriminalitätsbelastung durch Asylbewerber zu tätigen.   Kommunen haben generell keine Möglichkeit, an der Entscheidung mitzuwirken, ob Asylbewerber zentral oder dezentral untergebracht werden. Nur in Einzelfällen können sie Einfluß auf die Art der Unterbringung nehmen. Innenminister Ulbig führt in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage zwar Sicherheitsaspekte an, ohne aber näher auf diese einzugehen. Man muß daraus schließen, daß die Sicherheit der Bürger im Kontext der Asylpolitik vernachlässigt wird. Die NPD-Fraktion lehnt höhere Zahlungen an Asylbewerber sowie die staatliche Duldung des zunehmenden Asylmißbrauchs ab. Asylverfahren müssen beschleunigt und abgelehnte Antragssteller umgehend abgeschoben werden. Ronny Zasowk

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