Aktuell

Behörden mißbrauchen Facebook für ihre Ermittlungen

18.07.2012 | von Frank Franz

Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel: Staatsregierung drückt sich um konkrete Auskünfte Aufgrund der automatischen Gesichtserkennung gilt Facebook mittlerweile als größte Gesichterkartei der Bundesrepublik Deutschland. Auch andere Einstellungen können der Überwachung durch staatliche Behörden behilflich sein. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, erklärte unlängst, „daß Ermittlungen im Internet breiten Einzug in die polizeiliche Arbeit gefunden“ haben. Um das tatsächliche Ausmaß der Facebook-Nutzung durch sächsische Behörden zu eruieren, stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/9402) zu diesem Themenkomplex. So wollte Apfel wissen, in welchem Umfang, seit welchem Zeitpunkt und zu welchen Zwecken welche Ermittlungsbehörden im Freistaat das soziale Netzwerk Facebook nutzten und inwieweit dabei auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen geachtet wird. Auch wollte er in Erfahrung bringen, wie viele Fälle bisher durch die Nutzung des sozialen Netzwerks aufgeklärt werden konnten, inwieweit die automatische Gesichtserkennung zum Abgleich mit Fahndungsfotos Verwendung findet und inwiefern über Facebook ermittelte Daten überhaupt Beweiswert haben. Der Beantwortung der Staatsregierung kann entnommen werden, daß sowohl die Polizei als auch Staatsanwaltschaften, Finanzämter sowie das „Landesamt für „Verfassungsschutz“ das soziale Netzwerk für ihre Ermittlungen und Überwachungsmaßnahmen nutzen. Laut Staatsregierung verletzt keine der genannten Behörden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – wie die Rundumüberwachung via Facebook in der Praxis allerdings ohne die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vonstatten gehen soll, bleibt das Geheimnis des Innenministers. In wie vielen Fällen das soziale Netzwerk von Behörden genutzt wurde, wie oft es zu Ermittlungserfolgen führte und wie häufig die automatische Gesichtserkennung zum Abgleich oder Erstellen von Fahndungsfotos genutzt wurde, wird angeblich statistisch nicht erfaßt. Der Staatsregierung zufolge können über Facebook gewonnene Daten als Beweise in Gerichtsverfahren eingebracht werden. Aus der Beantwortung der Staatsregierung geht hervor, daß Facebook in immensem Ausmaß zu Ermittlungszwecken genutzt wird. Facebook-Nutzer geben auch ohne Zustimmung zahlreiche Daten von sich preis, da Facebook mit den Behörden zusammenarbeitet. So gibt es ein spezielles „Behördenhandbuch“, das nach Aussagen der Unternehmenssprecherin Tina Kulow „offiziellen Stellen helfen (soll), Facebook zu verstehen und sachgerechte Anfragen an Facebook zu stellen, die sie bei ihren Ermittlungen unterstützen.“ Hierzu stellte Holger Apfel nun eine weitere Kleine Anfrage (Drs. 5/9399). Die NPD-Fraktion lehnt den Mißbrauch von in das soziale Netzwerk eingespeisten privaten Daten durch staatliche Behörden zu Ermittlungs- und Überwachungszwecken ab und fordert echte informationelle Selbstbestimmung für alle Bürger.   Ronny Zasowk

]]>

Keine Kommentare möglich.