NPD-Abgeordnete ziehen wegen Rauswurf zum Verfassungsgericht
Sechs Abgeordnete der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag haben heute beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Klage gegen das Hausverbot aufgrund des Tragens von Bekleidung der Marke „Thor Steinar“ eingereicht.
Am 13. Juni 2012 war es im Plenarsaal zu einem Eklat gekommen, weil alle NPD-Abgeordneten Oberbekleidung der bekannten Modemarke trugen. Nachdem sie sich weigerten, ihre Kleidung abzulegen und den Saal zu verlassen, wurden sieben Abgeordnete für drei Plenartage von den Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse ausgeschlossen.
Doch damit nicht genug: Als sechs von ihnen anschließend die Landtagskantine aufsuchten, erteilte ihnen die Vertreterin des Landtagsdirektors im Auftrag des Präsidenten Dr. Matthias Rößler (CDU) ein Hausverbot für alle Räume des Landtages mit Ausnahme des NPD-Fraktionsflurs. Zur Absicherung wurde ein Hausbediensteter vor dem Eingang zu den NPD-Büros postiert. Die betroffenen Abgeordneten mußten unverzüglich die Kantine verlassen, dem Abgeordneten Mario Löffler wurde dabei sogar das Mittagessen weggenommen und entsorgt.
In dem heute von beim Verfassungsgerichtshof eingereichten Klageschriftsatz heißt es u. a.:
„Es kann nicht sein, daß das Tragen von Kleidung eines Herstellers, dessen Produkte gern auch von Personen bestimmter politischer Zugehörigkeit getragen werden, bereits per se und schlechthin ein der Würde des Landtages widersprechendes Verhalten darstellt. Denn diesenfalls hätten es die Konsumenten von Handelsartikeln in der Hand, durch ihr jeweiliges Kaufverhalten zu bestimmen, welche Marken ‚landtagswürdig’ oder ‚landtagsunwürdig’ sind.“
Die sächsischen Verfassungsrichter hatten zwar unlängst entschieden, daß der Landtagspräsident die Abgeordneten ausschließen durfte, weil sie seinen Anordnungen im Plenarsaal nicht nachgekommen waren, aber in der Entscheidung vermieden sie, sich mit der grundsätzlichen Zulässigkeit des Verbots einer bestimmten Modemarke auseinanderzusetzen. Die Hausordnung des Landtages enthält keine konkreten Verbote bestimmter Marken, sondern nur eine Regelung zum allgemeinen Schutz der Würde des Hauses.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
Fax: (0351) 493 49 30