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Große Anfrage der NPD-Fraktion zur Ausländerkriminalität in Sachsen

27.06.2012 | von Frank Franz

Über 10 Prozent der rechtskräftig Verurteilten sind ausländische Staatsbürger Aufgrund der Tatsache, daß ausländische Staatsbürger laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) überproportional häufig als Tatverdächtige in Erscheinung treten und zahlreiche Delikte fast ausschließlich auf das Konto von Ausländern gehen, stellte die NPD-Fraktion eine Große Anfrage (Drs. 5/8654) zum Themenkomplex Ausländerkriminalität. Die massive Zuwanderung scheint nicht nur unser Sozialsystem, sondern auch die öffentliche Sicherheit in unserem Lande zu bedrohen. Die Große Anfrage, die 324 Einzelanfragen umfaßte, zielte darauf ab, das wahre Ausmaß der Ausländerkriminalität im Freistaat aufzuzeigen. Es wurden Anfragen zu einzelnen Deliktgruppen gestellt, um zu ermitteln, inwieweit ausländische Staatsbürger, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund und Asylbewerber als Tatverdächtige oder rechtskräftig Verurteilte in Erscheinung treten. Die Staatsregierung sah sich angesichts der Fülle der Anfragen wohl etwas überfordert, was an der Hilflosigkeit und Inhaltsleere einzelner Beantwortungen ersichtlich wird. Insgesamt wird deutlich, daß ausländische Staatsbürger auch im Freistaat überproportional häufig kriminell sind. Während sie offiziell lediglich 2,7 Prozent der Gesamtbevölkerung stellen, sind unter den rechtskräftig Verurteilten schon 10,7 Prozent Ausländer. Daß die Staatsregierung sich weigert, die konkreten Fragen zu den Jahren 2006 bis 2010 zu beantworten, läßt den Verdacht aufkommen, daß eine lineare Steigerung des Gefahrenpotentials durch kriminelle Ausländer anhand der Zahlen und Fakten ersichtlich würde. Die dürftigen Antworten der Staatsregierung legen dennoch eines offen: In fast allen Deliktbereichen sind ausländische Staatsbürger als Verurteilte überrepräsentiert. Besonders ins Auge fallend sind hierbei Mord (33 Prozent), Totschlag (33 Prozent), Diebstahl (15 Prozent), Straftaten nach dem Waffengesetz (12 Prozent), Vergewaltigung (17 Prozent), Geldfälschung (25 Prozent) und Erpressung (21 Prozent). Frappierend ist die Tatsache, daß die Staatsregierung nicht bereit ist, konkrete Zahlen zu Verurteilungen von Asylbewerbern zu übermitteln. Die Begründung, daß der Aufwand zu groß sei, soll wohl von der Tatsache ablenken, daß gerade Asylbewerberheime Gefahrenherde für die umliegende Bevölkerung sind. Inwieweit die Polizeilichen Kriminalstatistiken schon durch Masseneinbürgerungen verfälscht sind, ist die Staatsregierung nicht in der Lage anzugeben, da zu möglichen Migrationshintergründen keine Statistiken geführt werden. Somit ist nicht bekannt, wie hoch der Anteil von Menschen nichtdeutscher Herkunft am Anteil der durch Deutsche verübten Straftaten ist. Der Anteil von Ausländern an der Gesamtzahl der Strafgefangenen beläuft sich im Jahr 2012 auf 13,5 Prozent. So hoch war ihr Anteil im gesamten erfragten Zeitraum seit 2006 noch nie. Die Kosten, die die Unterbringung von ausländischen Strafgefangenen pro Jahr im Freistaat verursacht, schwanken zwischen 8,6 und 9,9 Millionen Euro. Darüber hinaus ist die Staatsregierung nicht willens, die Kosten der Gerichtsverfahren anzugeben, die durch Ausländer jährlich verursacht werden. Fast 50 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Organisierten Kriminalität sind Nichtdeutsche. Der Schaden, der im Jahr 2010 durch diese Gruppen verursacht wurde, beläuft sich nach polizeilichen Angaben auf 12,33 Millionen Euro. Für 2011 liegen noch keine belastbaren Zahlen vor. Die Fragen nach der Anzahl von Intensivstraftätern wurden von der Staatsregierung mit der Begründung nicht beantwortet, daß der Terminus „Intensivstraftäter“ nicht klar definiert sei. Nahezu jedes Bundesland weist eine andere Definition für Mehrfach- und Intensivtäter auf – doch allen ist gemein, daß es sich um Täter handelt, die in kurzen Abständen mehrere schwere Straftaten begehen. In Berlin sind 80 Prozent der Intensivtäter ausländischer Herkunft.       Die NPD-Fraktion erfragte nicht nur das tatsächliche Ausmaß der Ausländerkriminalität, sondern auch etwaige Gegenmaßnahmen, die seitens der Staatsregierung in Planung sind. Die Antwort ist bezeichnend. Trotz des überhandnehmenden Ausmaßes (die Zahlen sprechen für sich) sieht die Staatsregierung keinen Handlungsbedarf. Auch die Grenzkriminalität scheint die Staatsregierung nicht als relevantes Problem zu erachten. Anhand der Beantwortung der Großen Anfrage wird deutlich, daß das Thema Ausländerkriminalität auch in Sachsen an Brisanz gewinnt und nach Lösungen geradezu schreit. Die NPD-Fraktion sieht sich in ihrer bisherigen Arbeit im Sächsischen Landtag bestätigt und wird das bedrohlicher werdende Problem auch weiterhin regelmäßig auf die Tagesordnung setzen. Klar ist: Ausländer, die sich hierzulande strafbar machen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen konsequent abgeschoben werden. Auch fordert die NPD-Fraktion die Erfassung möglicher Migrationshintergründe in den Polizeilichen Kriminalstatistiken, sowohl um die Ermittlungen zu erleichtern als auch um Rückschlüsse ziehen zu können, inwieweit auch Einbürgerungen den inneren Frieden in unserem Lande gefährden.   Die Tatsache, daß Ausländer fast viermal so häufig Straftaten begehen wie Deutsche, verdeutlicht einmal mehr, daß Zuwanderung keine Probleme löst, sondern vielmehr neue Probleme schafft. Ronny Zasowk 

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