Arne Schimmer (NPD): „Schäubles Ruf nach einer EU-Scharnierverfassung ist die Pervertierung des Art. 146 GG“
In einem Interview in der heute erschienenen Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (Nr. 26/2012) hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erstmals unumwunden eingeräumt, daß er bei einer fortschreitenden Abgabe von Souveränitätsrechten nach Brüssel von einer baldigen Volksabstimmung über eine neue deutsche Verfassung nach Art. 146 GG ausgehe.
Damit hat Schäuble nicht weniger als die Abschaffung des Grundgesetzes zugunsten einer Scharnierverfassung angekündigt, die Deutschland als Nationalstaat abschaffen und als Teilgebiet in einen europäischen Superstaat überführen soll.
Für den haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der NPD-Fraktion, Arne Schimmer, ist dies „ein Staatsstreich mit Ansage“. Dem fortschreitenden Entdemokratisierungsprozeß solle nun mit der Abschaffung des Grundgesetzes die Krone aufgesetzt werden, so der NPD-Abgeordnete.
Arne Schimmer weiter:
„Wir haben mehrfach im Landtag und an anderer Stelle vor genau dem Szenario gewarnt, das Schäuble nun über das auflagenstärkste Nachrichtenmagazin der Republik in die Öffentlichkeit getragen hat. Damit werden unsere Befürchtungen schneller bestätigt, als uns lieb sein kann.
Der Bundesfinanzminister zeigt sich einmal mehr als einer der eifrigsten Deutschland-Abschaffer, denen die Auflösung der Nationalstaaten in einem EU-Kunststaat vom Mittelmeer bis zur Arktis gar nicht schnell genug gehen kann. Dabei zeigen doch die Beispiele der Vergangenheit wie Jugoslawien oder der Gegenwart wie Belgien, daß das Modell eines supranationalen Vielvölkerstaates von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist und nur Knechtschaft verheißt. Die Völker Europas sollen über die Transfer- und Schuldenunion in eine politische Union gepreßt werden, in der dann Freiheit und Demokratie Fremdworte sein werden.
Was Schäuble im ‚Spiegel’ angekündigt hat, ist geradezu eine Pervertierung des Artikels 146 GG, der besagt, daß das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dies hätte nach Ansicht der Nationaldemokraten schon nach der Wiedervereinigung 1990 der Fall sein müssen, denn der Artikel 146 des Grundgesetzes war dafür vorgesehen, eine deutsche Vereinigung auf dem Weg einer verfassungsgebenden Versammlung zu ermöglichen. Ganz und gar nicht gemeint ist damit allerdings eine neue Verfassung, die Deutschland als Gliedstaat in die sogenannten ‚Vereinigten Staaten von Europa’ überführt, sondern eine nationale Verfassung, die die NPD weiterhin einfordert.
In dieser Situation sehen wir uns allerdings in die Lage versetzt, als letzte Partei das Grundgesetz bis zum Zeitpunkt der Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als letztes Bollwerk gegen eine zentral gelenkte EU-Diktatur und gegen die Zerstörer des Nationalstaates zu verteidigen. Das Diktat einer EU-Scharnierverfassung, die nur zur Auflösung eines nationalstaatlich organisierten Deutschlands dienen soll, ist mit der NPD nicht zu machen. Hiergegen erhebt sich unser erbitterter Widerstand, der letztlich durch Artikel 20 Abs. 4 GG vollauf gedeckt wird.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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