Erneute Anfrage des NPD-Abgeordneten Jürgen Gansel: Ungeklärte Bezugsquellen von Halal-Fleisch Vor einigen Monaten stellte der NPD-Abgeordnete Jürgen Gansel eine Kleine Anfrage zu Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten zugunsten muslimischer oder mosaischer Religionsgruppen. Laut damaliger Beantwortung der Staatsregierung wurden im Freistaat in den letzten Jahren keinerlei Ausnahmegenehmigungen erteilt. Da dennoch zahlreiche Döner-Imbisse damit werben, nur Halal-gemäßes Fleisch zu verwenden, die ritualisierten und in äußerster Art und Weise tierquälerischen Gebote ihres Glaubens also einzuhalten, stellte Gansel nun eine weitere Anfrage zu diesem Themenkomplex. So wollte Gansel wissen, welche Fälle illegaler Schlachtungen seit dem 23. November 2006 bekannt geworden sind, welche Straftatbestände in den bekannt gewordenen Fällen vorlagen und welche Sanktionen für derartige Straftaten bisher ausgesprochen wurden. Darüber hinaus fragte Gansel, welche Bezugsquellen und Vertriebswege in Sachsen genutzt werden, um an Fleisch zu gelangen, das nach entsprechendem Ritus geschlachtet wurde. Auch wollte er in Erfahrung bringen, wie viele geschächtete Tiere seit dem 23. November 2006 in den Freistaat geliefert wurden. Bemerkenswerterweise liegen der Staatsregierung zu all diesen Fragen keine Informationen vor. Daß der Tierschutz mittlerweile im Grundgesetz verankert ist, erweist sich mehr und mehr als zahnloser Tiger, weil religiöse Rituale von Noch-Minderheiten nach Auffassung der politisch Verantwortlichen scheinbar unantastbar sind. Die NPD-Fraktion fordert neben dem grundsätzlichen Verbot des Schächtens und anderer tierquälerischer Elemente von Religionsausübungen auch ein Verbot des Imports von Halal-Fleisch. Ferner ruft die NPD-Fraktion jeden verantwortungsvollen Bürger dazu auf, genau hinzuschauen und türkische Dönerbuden nicht nur aus gesundheitlichen (Stichwort: Gammelfleisch), sondern auch aus Tierschutzgründen zu meiden. Ronny Zasowk
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