Leipziger Richter wiesen Antrag der NPD-Abgeordneten zurück
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat den Antrag von sieben Abgeordneten der NPD-Fraktion auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausschlusses von der Landtagssitzung am 13. Juni und den drei folgenden Plenar- und Ausschußsitzungen heute zurückgewiesen.
Die Richter räumen in ihrer Entscheidung dem Landtagspräsidenten einen Beurteilungsspielraum ein und verweisen auf den provozierenden Charakter des gemeinsamen Tragens von Oberbekleidung der Marke „Thor Steinar“. Das verletzte die parlamentarische Ordnung, so die Auffassung der Juristen.
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Johannes Müller erklärte zu der Entscheidung:
„Auf inhaltliche Fragen der Zulässigkeit eines ‚Thor Steinar’-Verbots gehen die Verfassungsrichter leider nicht ein. Sie drücken sich damit erneut vor einer inhaltlichen Bewertung, wie das schon im Fall des Sitzungsausschlusses unseres Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel im Jahr 2010 wegen dessen Israel-Kritik der Fall war. Die höchsten sächsischen Richter, die eigentlich für den Schutz der Verfassung zuständig sind, haben der Meinungsfreiheit einen Bärendienst erwiesen. In der von mir dem Präsidenten übergebenen Erklärung habe ich für die NPD-Fraktion ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir in den Bekleidungsvorschriften einen Eingriff in unsere persönlichen Freiheitsrechte nach Artikel 2 des Grundgesetzes sehen.“
Dr. Johannes Müller kündigte an, daß diejenigen NPD-Abgeordneten, die nach der Verweisung aus dem Plenarsaal auch noch ein beschränktes Hausverbot erhielten und deshalb in der Landtagskantine nicht ihr Mittagessen einnehmen durften, in einem gesonderten Verfahren die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme überprüfen lassen werden.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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