NPD-Fraktion sah keine Veranlassung zu einem zusätzlichen Einspruch gegen Landtagsausschluß
Zur Spekulation der „Sächsischen Zeitung“ zu einer der NPD-Fraktion vermeintlich drohenden „Schlappe vor Gericht“ erklärt der stellv. Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion Dr. Johannes Müller:
„Ich kann ja die Aufregung um den eingereichten Antrag durchaus nachvollziehen, da es sich hier um einen einzigartigen Vorgang in der Geschichte des Sächsischen Landtages handelt. Noch nie wurde fast eine ganze Fraktion für insgesamt vier Sitzungen des Landtages ausgeschlossen, und das nur wegen einer angeblich falschen Bekleidung. Unsere Fraktion hat noch nie in den über sieben Jahren ihrer Präsenz im Sächsischen Landtag soviel Zuspruch erfahren wie seit dem Ausschluß am Mittwoch – und das aus den unterschiedlichsten Kreisen.
Die NPD-Fraktion hat aufgrund dieses besonderen Verfahrensweges keine Notwendigkeit gesehen, in dieser Sache zuvor einen Einspruch der betroffenen sieben Abgeordneten einzulegen, weil das als Verfahrensvoraussetzung im Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetz gar nicht ausdrücklich erwähnt ist und zudem ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes das Abwarten einer vorherigen Entscheidung des gesamten Landtages, wie in Paragraph 98 der Geschäftsordnung vorgesehen, gar nicht zuläßt. Unser Rechtsanwalt Ingmar Knop hat einen Antrag gestellt, der die Wiederzulassung für die Sitzung am 14. Juni bezweckte. Daß sich der Verfassungsgerichtshof zu einer schnellen Entscheidung nicht in der Lage sah, sondern dem Landtagspräsidenten bis zum 18. Juni Gelegenheit zu einer Stellungnahme gab, haben die Richter zu vertreten und nicht die NPD-Fraktion.
Sollte der Landtagspräsident seine Argumentation also allein auf diesem angeblichen Fehler aufbauen, würde er sich rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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