Gitta Schüßler (NPD): „Ja zur Wahlfreiheit – das Betreuungsgeld ist nicht viel mehr als ein Anfang“
Gestern wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf für das lange diskutierte Betreuungsgeld beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, jenen Eltern, die ihre Kleinkinder zuhause betreuen wollen, ab nächstem Jahr 100, ab 2014 dann 150 Euro monatlich zu zahlen. Bei Leistungsempfängern („Hartz IV“) wird das Betreuungsgeld mit ihren Leistungen verrechnet, da es als Einkommen gilt.
Im Vorfeld gab es lange und heftige Kritik, besonders aus den Reihen der linken Oppositionsparteien, die frühkindliche Fremdbetreuung als „Förderung“ oder „Bildung“ verstanden haben wollen, außerdem könnten so die Mütter beizeiten wieder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.
Offenbar wird es den deutschen Müttern nicht zugetraut, ihre Kleinkinder selbst zu fördern. Wohlgemerkt: Hier geht es nicht um Kindergartenkinder, sondern um Kinder unter drei Jahren. Hierzu sagt beispielsweise Wolfgang Bergmann, Leiter des Instituts für Kinderpsychologie und Lerntherapie in Hannover: „Was Kinder in den ersten Lebensjahren benötigen, ist nach Auskunft der aufklärerischen Philosophie, der Tiefenpsychologie, der Verhaltens- und Bindungsforschung und seit einigen Jahren zunehmend auch der Gehirnforschung vielmehr Folgendes: Kinder brauchen eine unbestreitbare Gefühlsgewißheit, die sich auf ihre Familien richtet, um sich in einer für sie befremdlichen und sie oft ängstigenden Welt zurechtzufinden“ (aus dem Vorwort des Buches „Kinder brauchen Mütter“ von Hanne K. Götze, Ares-Verlag, Graz, 2011).
Zu der jetzt beschlossenen, aber selbst innerhalb der Koalition nach wie vor umstrittenen Einführung des Betreuungsgeldes erklärte die familienpolitische Sprecherin der NPD-Fraktion, Gitta Schüßler, heute:
„Der wesentliche Kritikpunkt, den wir vorbringen, ist die Höhe des Betreuungsgeldes. Es ist ja kein Geheimnis, daß der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz ab 2013 nicht bundesweit realisiert werden kann. Selbst in Sachsen, das im großen und ganzen bereits sehr gute Strukturen aufweist, dürfte dies – auch vom benötigten Personal her – schwierig werden. Ein solcher Kita-Platz wird mit über. 1.000 Euro im Monat staatlich bezuschußt – dafür, daß das Kind während der Arbeitszeit der Eltern betreut wird. Wenn nun die Mutter diese sehr schöne Aufgabe zuhause wahrnimmt, wird sie mit 100 bzw. 150 Euro abgespeist. Als ‚Anreiz’, zuhause zu bleiben, kann dies nun wahrlich nicht bezeichnet werden.
„Der Anreiz an sich sollte ja eigentlich das kleine Wesen sein, das die Fürsorge und Nähe der Mutter braucht. Dennoch ist es eine im System selbst bestehende Ungerechtigkeit, daß Fremdbetreuung höher bezuschußt und damit auch höher bewertet wird als die Erziehungsleistung und Familienarbeit der Mutter. Bei einer wirklichen Wahlfreiheit, die den Namen auch verdient, müßten die etwa 1.000 bis 1.500 Euro, die sich an staatlichen Zuschüssen summieren, an alle Eltern ausgezahlt werden, damit diese selbst entscheiden können, ob sie damit eine – unter Umständen auch nötige – Fremdbetreuung finanzieren können oder die ersten drei Jahre mit ihrem Nachwuchs zuhause verbringen wollen.“
Zum Vergleich: Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert schon seit langem ein rentenwirksames, sozialversicherungspflichtiges Müttergehalt in Höhe von netto etwa 1.000 EURO.
Gitta Schüßler zog daher das Fazit:
„Wir begrüßen dieses Betreuungsgeld grundsätzlich, allerdings unter dem Vorbehalt, daß es ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Wahlfreiheit, hin zu einem Mütter- bzw. Erziehungsgehalt, ist. Die Anrechnung auf Hartz IV oder eine mögliche Reduzierung des Landeserziehungsgeldes im Freistaat Sachsen lehnen wir hingegen ab. Sollte sich letztere, bereits in der Presse diskutierte Maßnahme durchsetzen, würde sich das Betreuungsgeld – und auch das Eintreten der Sächsischen Staatsregierung hierfür – im Nachhinein als billige Beruhigungspille für marginalisierte Restkonservative der CDU und als Sparprogramm der Staatsregierung erweisen.
Um klarzustellen, wem Interesse und Solidarität der NPD auch künftig gelten: Selbstverständlich sollte das Betreuungsgeld – wie auch unser Müttergehalt – nur an deutsche Eltern ausgezahlt werden. Schon jetzt haben in den großen westlichen Ballungsräumen ein Drittel bis zur Hälfte aller Neugeborenen einen sogenannten Migrationshintergrund. Warum sollte der deutsche Steuerzahler diese Entwicklung auch noch fördern?
Der ist schon mit der Förderung und Alimentierung von Zocker-Banken, Pleitestaaten wie Griechenland, atomwaffenfähigen U-Booten für Israel und Auslandseinsätzen der Bundeswehr am äußersten Rand seiner Leistungsfähigkeit angelangt.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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