Veranstaltung von Linksextremisten an der TU Dresden soll unter den Teppich gekehrt werden – Fall landet nun beim Verfassungsgerichtshof Die Tatsache, daß die Räumlichkeiten der TU Dresden der linksextremistischen Organisation „Interventionistische Linke“ zur Verfügung gestellt wurden, kein Vertreter der Universität während der dortigen Veranstaltung zugegen war und daß sich der verantwortliche Rektor in Desinteresse übt, haben den NPD-Abgeordneten Andreas Storr zu mehreren Nachfragen veranlaßt, die die Staatsregierung mit schockierender Gleichgültigkeit beantwortete. So reichte Storr nun eine weitere Nachfrage (Drs. 5/8961) ein, in der er anfragte, welche Schlußfolgerungen die Staatsregierung aus dem skandalösen Umstand zieht, daß unter dem Deckmantel der Rosa-Luxemburg-Stiftung eine Vereinigung wie die „Interventionistische Linke“ die Räumlichkeiten der TU Dresden für eine ihrer Hetzveranstaltungen nutzte. Der Anfrage, über die lediglich in Erfahrung gebracht werden sollte, welche Maßnahmen die Staatsregierung künftig zu veranlassen gedenkt, um derlei Mißbrauch von sächsischen Hochschuleinrichtungen für ideologische Zwecke zu verhindern, wich die verantwortliche Staatsministerin Sabine von Schorlemer über den Rückgriff auf absurde Formalitäten aus. Da die Nachfrage Storrs zusammen mit den vorangegangenen thematisch ähnlichen Anfragen zusammen mehr als fünf Einzelfragen umfasse, entspreche sie nicht der Geschäftsordnung des Landtages. Nun kann man nur Vermutungen anstellen, warum von Schorlemer gerade bei solch einer sensiblen Frage nach dem Mißbrauch von Hochschuleinrichtungen den Umweg über äußerst absurde formale Begründungen sucht, um sich der Informationspflicht zu entledigen. Seitens der Staatsregierung scheinen auch künftig keinerlei Vorsichtsmaßnahmen oder gezielte Überprüfungen geplant zu sein, um festzustellen, wer sich tatsächlich als Interessent um die Nutzung öffentlicher Bildungseinrichtungen für seine Zwecke bewirbt. Oder wie es im Volksmund so treffend heißt: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Sollte von Schorlemer ähnlich wie der Rektor der TU Dresden, Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen, in diesem Zusammenhang mutmaßlich ihre Aufsichtspflicht verletzen, wäre auch sie denkbar ungeeignet zur Ausübung des Amtes einer Wissenschaftsministerin. Das letzte Wort in der Frage des angeblichen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung wird der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen haben, dem der NPD-Abgeordnete Andreas Storr den Fall vorlegen wird. Ronny Zasowk
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