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Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket: Expertenmeinungen bestätigen NPD-Position

23.05.2012 | von Frank Franz

Sachverständigen-Anhörung im Ausschuß für Soziales und Verbraucherschutz Die Anhörung von insgesamt sieben Experten zum Thema „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) anläßlich eines entsprechenden Antrages der Grünen am Montag, den 21. Mai 2012, bestätigte die Linie der NPD-Fraktion nach Ansicht der NPD-Obfrau im Ausschuß für Soziales und Verbraucherschutz (ASV), Gitta Schüßler, vollumfänglich. Gitta Schüßler heute in einer Nachbetrachtung zur Anhörung: „Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode, unter anderem mit unserem Antrag 4/9231 vom 22.06.2007, hatte die NPD-Fraktion neben der Umsetzung der Lehr- und Lernmittelfreiheit für Schüler auch ein kostenfreies, vollwertiges und gesundes Mittagessen an ‚Schulen und in Kindertagesstätten gefordert. Leider wurde diese Forderung seinerzeit nicht nur von der Staatsregierung, sondern auch von der linken – sogenannten – Opposition im Landtag, einschließlich der Grünen abgelehnt. Bei Umsetzung unseres seinerzeitigen Vorschlages hätten wir unbürokratisch, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei wichtige Weichenstellungen vornehmen können, um unseren Kindern und Jugendlichen die optimalen Startvoraussetzungen in ihr Leben zu gewährleisten. Damit wären wir auch dem immer noch unzureichenden, aber dringend notwendigen Familienlastenausgleich in Deutschland ein ganzes Stück näher gekommen.“ Nach dem Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2010 zur Hartz-IV-Reform sah sich die Bundesregierung im März 2011 dazu gezwungen, ein sogenanntes Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche zu schnüren, da sie die Regelsätze für Kinder nicht in dem erforderlichen Umfang erhöhen wollte. Die NPD-Landtagsabgeordnete Gitta Schüßler dazu: „Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wollte die Bundesregierung sich aus der politischen Verantwortung stehlen, zu der sie zuvor durch das höchste deutsche Gericht mangels eigener Einsichtsfähigkeit verdonnert werden mußte. Allerdings wies bereits mein Kollege Jürgen Gansel in seinem Redebeitrag vom 25.05. 2011 auf die immanenten Fallstricke des BuT hin. Jürgen Gansel damals: ‚Mit dem sogenannten Teilhabe- und Bildungspaket will die Bundesregierung zeigen, daß Gutscheine statt Bargeld der Königsweg seien, um die Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien abzustellen. Union und FDP wollen uns weismachen, daß jene Eltern, die von der Bundesregierung letztendlich selbst für unmündig gehalten werden, nun auf diverse Ämter gehen, um für ihre Kinder nach einem komplizierten Antragsverfahren Gutscheine zu ergattern. Aus Sicht der NPD wird so aber nicht nur die Diskriminierung von einkommensschwachen Landsleuten verfestigt, sondern die ohnehin schon wuchernde Sozialbürokratie weiter aufgebläht und die Abhängigkeit der Betroffenen von staatlicher Willkür vergrößert. Absurderweise setzen die Regierungsparteien darauf, daß ausgerechnet jene Eltern, die nach ihrer Auffassung bislang zu wenig Initiative für die Bildung ihrer Kinder gezeigt haben, dies nun tun, indem sie sich einem regelrechten Antrags- und Behördenmarathon unterwerfen.’ Damit war bereits, kurz zusammengefaßt, die gesamte Widersinnigkeit dieses neuerlichen sozial- und bildungspolitischen Wahnsinns ausgedrückt.“ Diese Sichtweise wurde nun von den Sachverständigen in der oben genannten Anhörung vollauf bestätigt. So wies etwa die sächsische Landesvorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Frau Dr. Gisela Ulrich (Dresden), darauf hin, daß von 778 Millionen Euro, die für das Bildungs- und Teilhabepaket eingestellt wurden, nur etwa 280 Millionen ausgezahlt worden seien. Eine halbe Milliarde Euro wurden somit überhaupt nicht abgerufen, trotz eines definitiv vorhandenen Bedarfs, und weitere, etwa 163 Millionen Euro gingen unmittelbar nur für Verwaltungskosten des Bundes drauf (lt. Einer Studie des DGB). Stattdessen fordert der Deutsche Kinderschutzbund – wie die NPD – einen „beitragsfreien Zugang zu allen Leistungen“, die für die Kinder wichtig seien. Dr. Thomas Voigt, 2. Beigeordneter des Landkreises Leipzig, sprach in diesem Zusammenhang von einem „Bürokratischen Monstrum“, das mit dem BuT geschaffen worden sei und davon, daß in vielen Detailfragen das Vorgehen im Lande nicht einheitlich sei. Nicht einmal Sozial- und Kultusministerium handeln demnach geschlossen und es fehlt in vielen Punkten an einer klaren rechtlichen Handreichung. Nicht nur das BuT als solches ist also das Problem, sondern auch noch dessen Umsetzung durch die Sächsische Staatsregierung. Viele Sachverständige, so unter anderem Hartmut Mann vom Paritätischen Sachsen e.V. (Referat Jugendhilfe), mahnten einen „Ausbau der Infrastrukturen“, statt eines verwaltungsintensiven Antrags- und Gutscheinsystems an. Der Vertreter des Sächsischen Landkreistages e.V., Jürgen Neumann, wurde deutlich, als er auf den Bildungsauftrag der Schulen hinwies – und darauf, daß die im BuT vorgesehenen Hilfen zur „Lernförderung“ nicht dazu dienen könnten, Defizite im Schul- bzw. Bildungssystem oder den Lehrermangel auszugleichen. Sinngemäß klagte Neumann die Bundesregierung an: So habe die Bundesregierung versucht, das Regelsatz-Urteil des BVerfG mit Hilfe des BuT umzusetzen, um nicht mehr Geld für höhere Regelsätze ausgeben zu müssen. Nun werde die Lernförderung aber zur Kompensation der beschriebenen Defizite eingesetzt. Das Land solle stattdessen lieber mehr Lehrer einstellen. Frau Helga Muhr schließlich, Referentin des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e.V. (Dresden), wies auf die Klassenfahrt-Problematik für mittlere Einkommensbezieher hin. Mittlerweile könnten „Leistungsbezieher“ sich die Klassenfahrten zwar leisten – und die Kinder betuchter Eltern ohnehin. Wer aber in keine der beiden Kategorien falle, dessen Kinder würden oft ausgeschlossen.
Sie, wie auch andere Sachverständige forderten daher eine Verwaltungsanweisung zur Begrenzung der Kosten von Klassenfahrten, um allzu exotische, extravagante und damit teure Ausflugsziele zu verhindern und diese Angebote für alle Einkommensschichten erschwinglich zu halten. Eine weitere Ungerechtigkeit kommt darin zum Ausdruck, daß das Mittagessen an den Schulen nunmehr für Leistungsbezieher zwar finanziert werde, aber nur an den Schulen und nicht an den Kitas, also im Hort, wenn dieser außerhalb der Schule gelegen sei. Gitta Schüßler abschließend: „Das Bildungs- und Teilhabepakte folgt also nicht nur dem Grunde nach dem falschen Ansatz, es ist auch handwerklich grottenschlecht gemacht – und noch schlechter wird es im Freistaat Sachsen durch die Staatsregierung umgesetzt. Hier wurde so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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