Jürgen Gansel (NPD) zur heutigen Anhörung zum neuen Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetz
Heute fand im Plenarsaal des Sächsischen Landtags eine „Sachverständigen“-Anhörung zum „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes“ statt. Anlaß für diese Novellierung des 2003 verabschiedeten Gesetzes war der mit viel Medienaufregung vollzogene Austritt der Zentralräte der Juden und Zigeuner (Roma und Sinti) sowie einiger linksradikaler Opfervereinigungen aus der Gedenkstätten-Stiftung im Jahr 2004.
Man hielt die Gleichbehandlung der Opfer von Sowjet-Herrschaft und SED-Diktatur mit denen des Nationalsozialismus für eine unzumutbare „Relativierung“ des Holocaust und „Verharmlosung“ des Hitler-Staates. Vergleichen dürfe man, aber niemals gleichsetzen, so lautete auch heute die apodiktische Diskussionsvorgabe von Stephan Kramer, dem Generalsekretär des Zentralrats der Juden.
Dazu erklärte Jürgen Gansel, Obmann der NPD im Ausschuß für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien:
„Die sächsische Gedenkstätten-Arbeit muß auf die kommunistischen Verbrechen fokussiert sein, weil Bautzen, Hoheneck, Leipzig und Torgau nun mal nur mit Stasi-Knast, Frauenhaftanstalt und Jugendwerkhof in Verbindung gebracht werden können, während Sachsenhausen und Buchenwald natürlich auf die NS-Zeit verweisen. Diese historisch bedingte sächsische Schwerpunktsetzung auf die Opfer des Kommunismus wird von den Gralshütern der Holocaust-Zivilreligion aber nicht hingenommen. Stephan Kramer ließ vor Beginn der Anhörung das ‚Vermächtnis’ der Häftlinge von Sachsenhausen verteilen, das nicht nur Beleg für eine abstoßende Opferkonkurrenz, sondern eine entwürdigende Opfer-Hierarchisierung ist.
Ich fragte Herrn Kramer deshalb direkt: ‚Gibt es für Sie mit Blick auf das blutige und tragische 20. Jahrhundert eine Opferhierarchie? Gibt es für Sie Opfer erster und zweiter Klasse? Und ganz konkret: Ist für Sie ein jüdisches Gestapo-Opfer gedenkwürdiger als ein nicht-jüdisches Stasi-Opfer?’ Dieser Frage wich der sonst so diskussionsfreudige Betroffensheits-Lobbyist aus und verwies auf das sogenannte Vermächtnis von Sachsenhausen, das ja genau diese Opferhierarchie vornimmt und die rote Gewaltherrschaft bagatellisiert.
Stephan Kramer konnte zufrieden feststellen, daß auch die sächsische CDU mit dem neuen Gesetzentwurf das Vergleichsverbot von NS- und SED-System zum geschichtspolitischen Dogma erhoben hat. Der CDU-Abgeordnete Schneider bedankte sich artig bei Herrn Kramer und akzeptierte als Gewährsleute ‚politisch korrekten’ Gedenkens sogar Vertreter der VVN-BdA, die in vielen Bundesländern vom ‚Verfassungsschutz’ beobachtet und als linksextrem eingestuft wird. So wollte die VVN-Diplomhistorikerin Solvejg Höppner den Esten und Letten das Recht auf eine eigenständige Gedenkkultur absprechen, weil sich diese Staaten offen bei der deutschen Wehrmacht für die Befreiung vom Kommunismus bedanken.
Stephan Kramer vollzog seinerseits den Schulterschluß mit dem politisch zwielichtigen außerplanmäßigen Professor der FU Berlin, Wolfgang Wippermann, der sich im Landtag als akademischer Rotfrontkämpfer gebärdete. Neben den sächsischen Gedenkstätten als Orten vornehmlich roter Gewalt aber gab es noch einen weiteren Verlierer: Siegfried Reiprich, der Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der von Kramer mehrfach angegangen worden war. Da half auch sein erbärmlicher Brief nicht, mit dem er vor wenigen Wochen Mitglieder der NPD-Fraktion vom Besuch der Gedenkstätte in Bautzen widerrechtlich aussperren wollte. Reiprichs Vertrag wird nicht verlängert werden, da muß man kein Prophet sein.
Diese Anhörung hat erneut gezeigt, wie wichtig es ist, die Holocaust-Industrie als Erpressungsmacht zu entlarven und wieder selbständig denken und gedenken zu lernen.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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