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Schächten endlich grundsätzlich verbieten!

16.05.2012 | von Frank Franz

Konsequenz aus einer Anfrage des NPD-Abgeordneten Jürgen Gansel: Tierschutz statt Schutz von Tierquälerei unter dem Deckmantel der Religion Noch immer werden unter dem Verweis auf die Religionsfreiheit Tiere in Deutschland betäubungslos geschlachtet, weil dies bei Muslimen und Juden so Brauch ist. Obwohl der Tierschutz mittlerweile Bestandteil des Grundgesetzes ist, entschied der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. November 2006, daß das Schächten unter Verweis auf die Religionsfreiheit erlaubt sei. Selbst in der Türkei ist das Schächten mittlerweile ausnahmslos verboten, hierzulande können Religionsfundamentalisten jedoch weiterhin Tiere im Namen ihres Glaubens quälen. Das islamische Schächten bedarf einer besonderen Anleitung und Reihenfolge. Dazu gehört unter anderem, daß dem Tier mit einem metallischen Schneidewerkzeug bei lebendigem Leib die Kehle durchgeschnitten wird, bis es qualvoll verblutet. Eine Betäubung des Tieres ist dabei nicht vorgesehen. Zum Umstand, daß das Schächten trotz Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz noch immer erlaubt ist, stellte der NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/8861). So wollte Gansel unter anderem wissen, wie sich die Rechtslage bezüglich der Frage der Vereinbarkeit betäubungslosen Schlachtens mit dem Ziel des Tierschutzes aus Sicht der Staatsregierung darstellt. Des weiteren fragte er, in wie vielen Fällen vom 23. November 2006 bis 1. April 2012 im Freistaat Ausnahmegenehmigungen für das Schächten erteilt wurden, welche Religionsgemeinschaften diese Ausnahmegenehmigungen erhalten haben, wie viele Tiere betäubungslos geschlachtet wurden und inwieweit die Staatsregierung die Bestrebungen zahlreicher Tierschutzvereine unterstützt, das Schächten unmißverständlich und ausnahmslos zu verbieten. Laut Aussage der Staatsregierung wurden im erfragten Zeitraum keinerlei Ausnahmegenehmigungen erteilt, die das Schächten erlaubt hätten. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, daß illegal geschächtet wurde. In Düsseldorf wurden im November 2011 120 tote und zum Teil halbtote Tiere auf einem Bauernhof entdeckt, die für ein islamisches Opferritual vorbereitet und dafür grausam geschächtet wurden. Die Staatsregierung ergeht sich in der Beantwortung der Frage, wie sie den Rechtskonflikt zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit bewertet, in inhaltsleerem Juristendeutsch, das erkennen läßt, daß sie beides miteinander zu vereinen gedenkt. Wie diese beiden Rechte miteinander in Einklang gebracht werden können, darüber schweigt sich die Staatsregierung aus. Laut eigener Aussage unterstützt die Staatsregierung einen Vorstoß der hessischen Landesregierung, der vorsieht, die Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten zu verschärfen. Die NPD-Fraktion fordert keine Verschärfung der Anforderungen für Ausnahmegenehmigungen, sondern ein striktes Verbot des brutalen Schächtens. Das Grundgesetz ist nur ein Papiertiger, wenn es den Tierschutz als eines seiner wesentlichen Ziele aufnimmt, aber denselben im gleichen Atemzug einer völlig falsch verstandenen Religionsfreiheit opfert. Ronny Zasowk

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