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“Ja zu Wahlfreiheit und Betreuungsgeld!”

10.05.2012 | von Frank Franz

NPD-Fraktion startet erneut Initiative, um Familien und Kinder gegenüber den Zumutungen des Staates und der ökonomischen Verwertungslogik zu stärken   Um insbesondere der sächsischen Sozialministerin Christine Clauß (CDU) im Kampf um das unions- wie koalitionsintern umstrittene Betreuungsgeld den Rücken zu stärken, aber auch, um eigene Akzente in dieser Frage zu setzen, brachte die NPD-Fraktion heute einen entsprechenden Antrag in den Landtag ein. Eine Anrechnung auf Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) sowie eine Ersetzung des Landeserziehungsgeldes durch das Betreuungsgeld lehnt die NPD-Fraktion dabei strikt ab. Zu letzterem Punkt brachten die Nationaldemokraten kurzfristig noch einen Änderungsantrag ein. In ihrer Einbringungsrede entlarvte die familienpolitische Sprecherin der NPD-Fraktion, Gitta Schüßler, die Argumente der Betreuungsgeld-Gegner als entweder linksideologische oder marktradikale Vorwände. Im Gegensatz dazu habe die NPD in erster Linie die Interessen von Familien und Kindern im Blick. Gitta Schüßler führte dazu aus: „Wir haben stets eine echte Wahlfreiheit der Eltern bei den Betreuungsformen gefordert. Also eine faktische Gleichberechtigung  bzw.  finanzielle Gleichstellung zwischen Eigen- und Fremdbetreuung. Und dies im Gegensatz  sowohl zu den ideologisch geprägten, gesellschaftsverändernden Vorstellungen der vereinigten Linken als auch der rein an wirtschaftlichen Interessen orientierten Politik der Landesregierung aus CDU und FDP. Auch heute machen wir Sie auf das Kinderbetreuungsurteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. November 1998 aufmerksam, das den Gesetzgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ‚es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten, wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden’. Mit ihrem Antrag gehe es der NPD-Fraktion, so Gitta Schüßler, um dreierlei, nämlich „erstens, der Staatsregierung in ihrem Eintreten für das Betreuungsgeld den Rücken zu stärken; zweitens, eine deutliche Willensbekundung des Sächsischen Landtages mit einem klaren ‚Ja’ zum Betreuungsgeld und zur Wahlfreiheit; und drittens, im Sinne der Stellungnahme, die Frau Staatsministerin Clauß abgegeben hat, eine Anrechenbarkeit des Betreuungsgeldes auf Hartz IV zu verhindern – und damit den faktischen Ausschluß aller Eltern, die Leistungen nach SGB II erhalten“. Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller wiederum rechnete in seinem Redebeitrag scharf mit den Vorhaltungen der Etablierten ab, die auf Gitta Schüßlers Argumentation nur mit den üblichen nichtssagenden Worthülsen reagierten. Dr. Müller ging darauf wie folgt ein: „Von den Gegnern des Betreuungsgeldes wird behauptet, dieses verhindere die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Sie erreichen mit dieser Diskussion zweierlei: Erstens können die Linken ihren Gender-Quatsch und ihre Gleichmacherei von allen denkbaren Zusammenlebensformen penetrant perpetuieren. Im gleichen Atemzuge werden aber auch wirtschaftliche Interessen zur Richtschnur familienpolitischen Handelns – falls das dann den Namen ‚Familienpolitik’ überhaupt noch verdient. Besonders deutlich wird die absurde Argumentation dieser großen Interessenskoalition aus Politik, Wirtschaft und Medien anhand des Argumentes der behaupteten Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes. Damit soll suggeriert werden, die Befürworter des Betreuungsgeldes verlangten eine Art ‚Gebühr’ für die Nicht-Inanspruchnahme der Kinderbetreuungsinfrastruktur. So wird der schräge Vergleich angestrengt, wonach es ja auch keine Erstattung für den Nichtbesuch von Theatern oder Opernhäusern gebe.  Diese pseudo-juristische Argumentation ist an Realitätsferne kaum noch zu überbieten: Niemand ist dazu gezwungen, ein Theater zu besuchen, doch die eigenen Kinder zu pflegen, zu betreuen und zu erziehen, ist elterliches Recht, wie auch elterliche Pflicht. Kindererziehung wird hier also mit Konsum gleichgesetzt, eine dem Gemeinwohl dienende Leistung der Inanspruchnahme einer individuellen Dienstleistung.“ Das Kindeswohl stehe bei dieser Argumentationsweise hintan, bevölkerungspolitische Ansätze seien ohnehin tabu. „Der beziehungsunfähige, bindungslose und manipulierbare Massenmensch kann nur außerhalb der Familie gedeihen, also wird mit dem Hinweis auf frühkindliche Bildung eine möglichst frühzeitige Krippenbetreuung von Kleinstkindesbeinen an einseitig und mit Macht gefördert“, so Müller in Richtung der Gegner des Betreuungsgeldes. Abschließend appellierte Dr. Müller noch einmal an alle Abgeordneten: „Haben Sie Vertrauen in die Erziehungskompetenz einer übergroßen Mehrheit der Eltern? Dann lassen Sie den sozialen und emotionalen Schutzraum der Familie wenigstens in den ersten drei Lebensjahren bestehen und stellen Sie eine qualitativ hochwertige Krippenbetreuung, eine qualitativ mindestens ebenso gute Tagespflege und die direkte Förderung der eigenen Betreuungs- und Erziehungsleistung einander gleichberechtigt gegenüber. Sie werden sehen, die Notwendigkeit des Staates, korrigierend einzugreifen, wird sich in Grenzen halten. Aber wir leben in einem Parteiensystem, in dem die Liberalen nicht mehr wirklich freiheitlich, die linken Parteien nicht mehr wirklich sozial und die sogenannten Konservativen nicht mehr konservativ denken. Was will man da noch erwarten.“ Daß der Antrag der NPD-Fraktion schließlich – auch von Union und FDP – geschlossen abgelehnt wurde, machte wieder einmal deutlich, daß es den Etablierten nicht etwa um echte politische Ziele geht, sondern um reine Partei-Interessen.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
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Fax: (0351) 493 49 30

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