Weitgehende Informationsverweigerung seitens der Staatsregierung Aufgrund bundesweit anwachsender Zahlen von Asylbewerbern und der Tatsache, daß im Jahr 2011 so viele Asylbewerber nach Deutschland eingereist sind wie seit acht Jahren nicht mehr, stellte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/8738) zu diesem Themenkomplex. Apfel wollte unter anderem in Erfahrung bringen, wie sich die Zahl der Asylbewerber in den Jahren seit 2007 im Freistaat entwickelt hat, wie viele Asylbewerber nach der Genfer Konvention als Flüchtlinge anerkannt, für wie viele Asylbewerber Abschiebeverbote verhängt und wie viele entsprechende Asylanträge abgelehnt wurden. Wie bei Fragen zur Ausländerpolitik und zu den Kosten der Überfremdung üblich, fiel die Beantwortung durch die Staatsregierung recht dürftig aus. So ist sie lediglich in der Lage, absolute Zahlen der Asylbewerber pro Landkreis anzugeben. Bei einer unlängst gestellten Großen Anfrage der NPD-Fraktion zur Zuwanderung in die Sozialsysteme konnte sie noch keine Zahlen zu Asylbewerbern in den Jahren 2010 und 2011 angeben! Deutlich wird, daß die Zahl der Asylbewerber auch in Sachsen sukzessiv wächst. Die Zahl der Afghanen hat sich seit 2007 auf das 15-fache erhöht, die der Türken fast verdoppelt und die der Tunesier mehr als verfünffacht. Auch Asylbewerber aus an anderen Ländern kamen 2011 wesentlich zahlreicher nach Sachsen als in den Vorjahren. Besonders Fremde, in deren Ländern der so genannte „Arabische Frühling“ wütete, kommen zahlreicher nach Deutschland. So „profitiert“ Deutschland von der „Demokratisierung“ nordafrikanischer Staaten in Form von massiv steigender Zuwanderung. Bundesweit stieg die Zahl derjenigen, die einen Asylantrag stellten, im Jahr 2011 um 11 Prozent auf 45.741 Personen. Auch für Sachsen stellen sich die große Zahl gestellter Asylanträge und der Mißbrauch des Asylrechts als wachsendes Problem dar. Die NPD-Fraktion fordert eine Bundesratsinitiative der Sächsischen Staatsregierung mit dem Ziel, das einklagbare Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen. Dieses Grundrecht hat zu einem Ausmaß des Mißbrauchs geführt, der sowohl die innere Sicherheit als auch unseren Sozialstaat gefährdet. Ferner ist die Drittstaatenregelung wieder konsequent anzuwenden, wonach Asylbewerber hierzulande nur einen Antrag auf Asyl stellen können, wenn sie nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist sind. Durch die EU-Freizügigkeit wird diese Regelung derzeit konsequent unterlaufen und damit die Sicherheit in Deutschland massiv gefährdet. Illegaler Einwanderung wird durch diese fahrlässige Politik Tür und Tor geöffnet. Um die grassierende illegale Einwanderung unter Kontrolle zu bringen, sind die Grenzkontrollen wieder einzuführen. Ronny Zasowk
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