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“Ja zu Wahlfreiheit und Betreuungsgeld!” – NPD-Fraktion mit eigenem Antrag zur Plenarwoche am 9. und 10. Mai 2012

26.04.2012 | von Frank Franz

Dr. Johannes Müller (NPD): „Affentheater um Betreuungsgeld kennzeichnet Familienfeindlichkeit und Verantwortungslosigkeit der herrschenden politischen Klasse“ Der sowohl koalitionsinterne als auch parteipolitische Streit der etablierten politischen Kräfte um das von den Regierungsparteien CDU, CSU und FDP versprochene „Betreuungsgeld“ und dessen Finanzierung zeige deutlich, so der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller (NPD), „wo für die etablierten politischen Parteien die Prioritäten liegen“. Der nationaldemokratische Landtagsabgeordnete richtete daher heute einen dringenden Appell an die Sächsische Staatsregierung und die Bundesregierung. Dr. Müller wörtlich: „Während für Auslandseinsätze an der Seite und im Interesse der USA oder für Euro-Rettungsschirme und Bankenrettung hohe zweistellige Milliardenbeträge fließen und sich die Haftungsbeträge der Bundesrepublik bereits auf 280 Milliarden Euro belaufen, wird die Debatte um das Betreuungsgeld von einem kindischen Streit um dessen Finanzierung beherrscht. Gleichzeitig werden seitens der vereinten politischen Linken bis tief in die sozialdemokratisierte CDU hinein die alten, diffamierenden Scheinargumente gegen die angebliche ‚Herdprämie’ ausgepackt.“ NPD-Antrag für Betreuungsgeld und gegen Hartz-IV-Anrechnung Um der Staatsregierung und insbesondere Sozialministerin Clauß im Kampf für das Betreuungsgeld und gegen die Anrechnung auf Hartz IV den Rücken zu stärken, brachte die NPD-Fraktion heute einen eigenen Antrag zu diesem Thema in den Geschäftsgang ein. Dr. Johannes Müller erläuterte die Gründe für diesen Schritt wie folgt: „Die vielfach beschönigend ‚demographische Entwicklung’ genannte Überalterung der Gesellschaft in Verbindung mit ausbleibendem Nachwuchs entscheidet über die Zukunft unseres Landes und Volkes. Kein anderes Politikfeld verdient eine größere Aufmerksamkeit, als die Familien- und Bevölkerungspolitik. Nicht nur der rein zahlenmäßige Bestand der Deutschen steht auf dem Spiel, sondern auch ihre Zukunfts- und Innovationsfähigkeit. Bei ausbleibendem deutschem Nachwuchs werden bald tatsächlich hochqualifizierte Fachkräfte fehlen – ein Umstand, der dann wiederum als Argument für verstärkte Zuwanderung wird herhalten müssen. Weitere Schulschließungen im ländlichen Raum werden die Folge des Ausblutens ganzer Regionen sein – und wiederum zu verstärkter Landflucht führen. Dort, aber nicht nur dort, wird sich die Lebensperspektive für junge Menschen und Familien weiter verschlechtern, die Altersarmut wird steigen, das Renteneintrittsalter wird weiter erhöht und die Sozialleistungen weiter gekürzt, weil immer weniger Beitragszahlern immer mehr Beitragsempfängern gegenüberstehen.“ Damit ist klar, daß jede, wirklich jede Maßnahme, die dazu geeignet erscheint, deutschen Nachwuchs zu fördern und einheimischen Familien eine Zukunftsperspektive zu geben, zu begrüßen ist.  Das ist der Grund, warum die NPD bereits seit vielen Jahren ein ganzes Paket an Maßnahmen fordert. Dazu gehören ein sozialversicherungspflichtiges Mütter- bzw. Erziehungsgehalt, ein höheres Kindergeld, steuerliche Entlastungen für Familien, die Schaffung von Betriebskooperativen zur Einrichtung von Betriebs-Kitas und die stärkere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung.“ Echte Wahlfreiheit statt Fremdbetreuungszwang Dr. Müller weiter: „Wir Nationaldemokraten wollen bei der Frage der Betreuungsform keinen Zwang ausüben, sondern – im Gegenteil – echte Wahlfreiheit herstellen. Das von der Koalition versprochene Betreuungsgeld ist hier ein Schritt in die richtige Richtung – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Daher unterstützt die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag die Bundesregierung bei diesem Vorhaben und begrüßt eine entsprechende Stellungnahme der sächsischen Sozialministerin Clauß, die sich kürzlich ebenfalls für das Betreuungsgeld ausgesprochen hat. Da das Betreuungsgeld als Anerkennung der Erziehungsleistung zu verstehen sei, lehnt die CDU Ministerin – wie auch die NPD – eine Anrechnung auf Sozialleistungen wie Hartz IV ab. Die Würdigung dieser
Leistung dürfe nicht von anderen Sozialleistungen abhängig gemacht
werden, so Frau Clauß in einer dpa-Meldung vom 25. April 2012. Die Argumentation der Gegenseite, wonach die Zahlung eines Betreuungsgeldes für jene Eltern, die ihre Kinder lieber zuhause betreuen wollen als in der Krippe, eine Art ‚Herdprämie’ darstelle, die verfassungsrechtlich abzulehnen sei, ist geradezu absurd. Denn damit werden all jene Eltern verunglimpft, die sich – und wir reden hier nur von den ersten Lebensjahren – das natürliche Recht und die Pflicht zur Erziehung und Betreuung ihrer Kinder nehmen.“ Verfassungsrechtliche Scheinargumente gegen Betreuungsgeld „Zum anderen wird suggeriert“, so Dr. Müller, „mit der Zahlung eines Betreuungsgeldes in Höhe von 150 Euro würden jene Eltern einseitig bevorzugt. Genau das Gegenteil ist richtig, denn jeder Krippenplatz kostet den Staat durchschnittlich etwa 1.000 Euro. Dieser Betrag stellt einen geldwerten Vorteil dar, der jenen zuteil wird, die ihr Kind – ob gewollt oder aufgrund finanzieller Zwänge – in eine Betreuungseinrichtung abgeben. 1.000 Euro stehen also 150 Euro gegenüber. Welche Seite hier bevorzugt wird, liegt also klar auf der Hand. Käme es, wie derzeit angedacht, zur Anrechnung dieser Leistung auf Hartz IV, würde das zudem bedeuten, daß jene, die ohnehin bereits von staatlichen Almosen leben müssen, zusätzlich benachteiligt würden, genauso wie schon zuvor durch die ab letztem Jahr geltende Anrechnung des Erziehungsgeldes.“ Betreuungsgeld: Zu gering, aber Schritt in die richtige Richtung Weiter führte der stellvertretende NPD-Fraktionschef aus: „Wahlfreiheit wiederum bedeutet, eine Situation herzustellen, in der sich die Betreuung und Erziehung der eigenen Kinder im elterlichen Zuhause finanziell in keiner Weise nachteilig auswirkt. Vor diesem Hintergrund kann man an dem Betreuungsgeld allenfalls kritisieren, daß es deutlich zu gering ausfällt, um tatsächlich eine Gleichberechtigung der Betreuungsformen herbeizuführen. Zum Vergleich: Finnland und Norwegen führten bereits vor einigen Jahren ein Betreuungsgeld von monatlich etwas mehr als 450 Euro ein, das  bis zum
dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt wird. In diesen Ländern wurde dazu parallel die Bereitstellung eines dichten Netzes hochwertiger Krippen vorangetrieben. Frankreich zahlt gar 530 Euro und hat ebenfalls eine gut ausgebaute Betreuungsstruktur vorzuweisen. In Deutschland spielt man hingegen lieber Eigen- und Fremdbetreuung gegeneinander aus und führt rückwärtsgewandte und ideologisch geprägte Neiddebatten. Dabei gilt in der Familienförderung der einfache Grundsatz: Viel hilft viel!“ Finanzierung: Betreuungsgeld verringert Kosten für Krippen-Bezuschussung Dr. Müller weiter: „Daß hier sofort das Finanzierungsargument angeführt wird, verwundert gleichsam nicht, das ist aber ebenso kurzsichtig wie falsch. Erstens spart man mit jedem Kind, das zuhause von den eigenen Eltern betreut wird, die Kosten für den Krippenplatz ein, was die Mehrkosten für das Betreuungsgeld erheblich reduzieren würde, und zweitens muß uns die Investition in den eigenen Nachwuchs mehr wert sein, als jede ‚internationale Verpflichtung’ und alle ‚europäischen Sparzwänge’ zusammengenommen. Auch die Behauptung, die Kinder ‚asozialer’ Unterschichten-Familien würden mit dem Betreuungsgeld von den Krippen fern- und damit von frühkindlicher Bildung abgehalten werden, ist ebenso lächerlich wie beleidigend: Nur ein winziger Bruchteil der im unteren Einkommenssegment lebenden Familien dürfte tatsächlich als erziehungsinkompetent anzusehen sein. Auch geht es in den ersten drei Lebensjahren nicht um frühkindliche ‚Bildung’, sondern um Herzensbildung, um die Herausbildung der Bindungsfähigkeit, um Wertevermittlung, um emotionale Nähe und familiäre Geborgenheit, sprich: um die Ausprägung eines Urvertrauens, das Psychologen als unerläßlich für eine gesunde Entwicklung betrachten und das jedem Kind nur zu wünschen ist.“ BRD-Populismus in „politisch korrekter“ Form: Hartz-IV-Bashing Dr. Müller betonte dabei: „Um es noch einmal deutlich zu machen: Den Regelungen zur Anrechnung des Elterngeldes bzw. den Überlegungen zur Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz IV liegt letztlich eine pauschale Verdächtigung sämtlicher Hartz-IV-Bezieher zugrunde, wonach diese jede zusätzliche Sozialleistung lieber in Flachbildschirme und Alkohol statt in ihre Kinder investieren würden – und überdies gar nicht dazu in der Lage seien, ihre Kinder zu erziehen. Tatsächlich jedoch wächst der Anteil derer, die trotz Arbeit auf aufstockende Leistungen nach SGB II angewiesen sind, woraus deutlich wird: Ganz überwiegend handelt es sich um Menschen, die sowohl arbeiten können als auch wollen und die keinesfalls als ‚asozial’ zu gelten haben. Auch eine Mutter oder ein Vater, die von Hartz IV leben, können und wollen ihrem Kind Liebe, Wärme und Geborgenheit schenken – und genau darum geht es vorrangig in den ersten Lebensjahren. Eine Vermittlung dieser Grundlagen ist im wahrsten Sinne des Wortes grundsätzlich ‚unbezahlbar’ und kann daher auch nicht institutionalisiert werden – und keine noch so gute Fremdbetreuungseinrichtung kann Mutter oder Vater ersetzen, gerade in den ersten Lebensjahren. Wir Nationaldemokraten fordern daher die Sächsische Staatsregierung wie auch die CSU und die letzten verbliebenen Konservativen in der CDU auf: Bleiben Sie standhaft und setzen Sie das Betreuungsgeld durch – bleiben Sie aber auch nicht dabei stehen, sondern entwickeln Sie die bestehende Familienpolitik konsequent weiter, um tatsächlich Wahlfreiheit herzustellen und dem demographischen Wandel nicht mehr hinterherzulaufen, sondern endlich auch wirksam entgegenzutreten, z. B.  in Form einer wirksamen ‚Gegenstrategie’, wie sie beispielsweise im Entwurf des Sächsischen Landesentwicklungsplanes 2012 zumindest einmal bereits vorsichtig angesprochen wurde.“ Sozialleistungen für kulturfremde Ausländer: Auf Dauer unbezahlbar und bevölkerungspolitisch kontraproduktiv Zudem appellierte Dr. Müller an die Verantwortlichen: „Denken Sie aber bei allen Sozial- und Familienleistungen auch daran, daß deren Ausweitung ohne Änderungen im bestehenden System unseres Sozialstaates auch unmittelbar auf eine Subventionierung orientalischer Großfamilien und islamischer Parallelgesellschaften hinausläuft, gerade in den westdeutschen Großstädten. Wenn Sie unser Land nicht endgültig ruinieren wollen, kommen Sie auf Dauer also auch an einer weiteren NPD-Forderung nicht vorbei: Der Ausgliederung kulturfremder Ausländer aus dem deutschen Sozialversicherungssystem. Nachdem Sie bereits bei den Themen ‚Wahlfreiheit’ und ‚höhere Rentenansprüche für Eltern’ bei uns Nationaldemokraten abgekupfert haben, setzt sich hoffentlich auch bald eine weitere Erkenntnis bei Ihnen durch: Deutsche Kinder braucht das Land!“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Mobil: (0152) 58 52 47 23
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