Verwaltungsgericht Dresden weist Stiftung Sächsische Gedenkstätten in die Schranken
Wie jetzt bekannt wurde, entschied das Verwaltungsgericht Dresden am 16. April 2012, daß die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag eine Führung durch die Gedenkstätte Bautzen zu ermöglichen hat.
Der Fraktionsmitarbeiter und Historiker Dr. Olaf Rose hatte im Auftrag der Fraktion um einen Besuchstermin in der Gedenkstätte gebeten und zunächst auch eine Zusage erhalten. 11 Tage später teilte ihm dann der Geschäftsführer der Stiftung, Siegfried Reiprich, mit, daß die Fraktion nicht erwünscht sei und man ihr deshalb Hausverbot erteile. In dem Schreiben, das in einem unverschämten Ton gehalten ist, heißt es u. a. wörtlich: „Es ist nicht zu erkennen, daß der Zweck dieser Stiftung durch einen Besuch Ihrer Fraktion befördert werden könnte, eher scheint das Gegenteil gegeben.“ Das Auftreten der Fraktion lasse „an einem Verfolgungsort der Opfer des kommunistischen Totalitarismus als Verhöhnung der Opfer jeglicher politischer Gewaltherrschaft erscheinen“. Zum Schluß spielt sich Reiprich als Vertreter aller DDR-Opfer auf: „Ich darf Ihnen versichern, daß Stasi-Häftlinge und Speziallager-Überlebende von Ihnen gerade nicht vertreten werden möchten.“
Nicht zuletzt der letzte Satz führte zu großer Empörung unter Opfern der SED-Diktatur, die von dem Schreiben erfahren hatten und sich an die NPD-Fraktion wandten.
Da solch ein dreister Versuch einer Gesinnungszensur nicht hingenommen werde konnte, beantragte Rechtsanwalt Ingmar Knop im Auftrag der NPD-Fraktion beim Verwaltungsgericht Dresden am 28. März 2012 Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen die Stiftung, dem nun entsprochen wurde. Die 7. Kammer unter VG-Präsidentin Dahlke-Piel stellte in ihrer Entscheidung mit deutlichen Worten die Unzulässigkeit des Hausverbots fest: „Eine politische Bewertung von Besuchswilligen steht der Antragsgegnerin nach keinem denkbaren Gesichtspunkt zu.“ (Az.: 7 L 113/12)
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Johannes Müller begrüßte heute den Beschluß:
„Ich bin den Richtern für ihre klare Entscheidung dankbar. Auch im Namen mehrerer Stasi-Opfer, die mir gegenüber ihr Befremden über die impertinenten Unterstellungen des Herrn Reiprich in bezug auf die NPD zum Ausdruck gebracht haben. Zumindest diese Opfer fühlen sich von Personen wie dem Leiter der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten deutlich unterrepäsentiert.“
Dr. Müller weiter: „Die NPD wird nach diesem Urteil den ursprünglich ins Auge gefaßten Besuchstermin wahrnehmen und durch ihr Verhalten deutlich machen, daß die Mutmaßungen und Unterstellungen Reiprichs lediglich dessen blühender Phantasie entsprechen. Es ist mehr als bedauerlich, wenn der Leiter der Sächsischen Gedenkstätten seit der Wende davon lebt, Stasi-Opfer gewesen zu sein, und dann mit seinen schriftlichen Entgleisungen in die perfiden Fußstapfen genau dieser Institution tritt.“
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Novelle des Gedenkstättengesetzes wird sich demnächst noch die Gelegenheit ergeben, sich auch im Landtag mit dem unglaublichen Verhalten des Geschäftsführers auseinanderzusetzen.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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