Nachfrage des NPD-Abgeordneten Andreas Storr zum Treiben der extremistischen Organisation „Interventionistische Linke“ an der Universität Eine Kleine Anfrage (Drs. 5/8177) förderte vor einigen Wochen zutage, daß die extremistische Organisation „Interventionistische Linke“ die Räumlichkeiten der TU Dresden für ihre Kongresse genutzt hat. Zu den inhaltlich zum Teil äußerst dürftigen Antworten der Staatsregierung stellte der Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, eine Nachfrage (Drs. 5/8556). So wollte er unter anderem wissen, welche weiteren linksextremistischen Gruppierungen das Dach der TU Dresden nutzen, um ihre gewaltverherrlichenden Ideen an die Studentenschaft zu transportieren. Auch fragte Storr, ob Vertreter der Universität dem Kongreß beiwohnten und ob dem verantwortlichen Rektor die Tatsache bekannt gewesen ist, daß es sich bei der „Interventionistischen Linken“ um ein Beobachtungsobjekt des „Landesamtes für Verfassungsschutz“ handelt. Die Antworten auf die Kleine Anfrage Storrs belegen auf erschütternde Art und Weise das Desinteresse der Verantwortlichen der Hochschule, die ihre Räumlichkeiten linken Extremisten zur Verfügung stellen. Laut den Angaben der zuständigen Ministerin Sabine von Schorlemer war kein Vertreter der Universität zu Kontrollzwecken zugegen, während die Veranstalter zu Gewalt gegen genehmigte Versammlungen aufriefen. Auch erkundigte sich der Rektor im Vorwege nicht, mit wem er den Vertrag abschloß und wem er somit die Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung zur Verfügung stellte. Ferner war weder dem Rektor noch der Staatsregierung bekannt, welche weiteren gewaltbereiten Organisationen an der Veranstaltung teilnahmen. Unter der Verantwortungslosigkeit der Sächsischen Staatsregierung drohen die Hochschulen zu einem Hort für das gewaltbereite Linksextremisten zu verkommen, wenn es darum geht, den „Kampf gegen rechts“ in die Tat umzusetzen. Nach Auffassung der NPD-Fraktion handelt es hierbei um einen systematischen Mißbrauch von Hochschuleinrichtungen mit dem Ziel der Indoktrination der Studenten. Diesem Mißbrauch sächsischer Bildungseinrichtungen – gleich welcher politischen Couleur – ist eine klare Absage zu erteilen. Die Aufsichtspflichtverletzung durch Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen läßt in Zweifel ziehen, ob er für das Amt des TU-Rektors die notwendige Eignung, Objektivität und Neutralität aufweist. Ronny Zasowk
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