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Unfaßbar: Sexualstraftäter leitet Jugendverein in Leipzig

17.04.2012 | von Frank Franz

Staatsregierung sieht laut Antwort auf Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel keinen Grund zur Intervention Ein verurteilter Sexualverbrecher scheint sich eine Regelungslücke des Jugendschutzgesetzes zunutze gemacht zu haben: Der wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger verurteilte Frank R. ist Vorsitzender des Vereins Zukunftsbund Leipzig e.V., der sich an Kinder und Jugendliche wendet. Zu diesem skandalösen Umstand reichte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel eine Kleine Anfrage (Drs. 5/8482) ein. Er wollte in Erfahrung bringen, welche Aktivitäten der besagte Verein konkret entfaltet und ob er mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Auch wollte Apfel wissen, inwiefern die zuständigen Behörden Untersuchungs- oder Handlungsbedarf sehen. Ein solcher scheint skandalöserweise nicht zu bestehen! Der Staatsregierung muß der Umstand, daß der Verein von einem verurteilten Sexualstraftäter geleitet wird, zwar bekannt sein, doch hat sie keinen Einblick in die Tätigkeit des Vereins. Eine Förderung mit öffentlichen Mitteln liegt laut Sozialministerin Clauß nicht vor. Clauß versucht in ihrer Beantwortung mit verklausuliertem Juristen-Deutsch sich der Verantwortung zu entziehen. Es liege kein Verbotsgrund vor, auch wenn der Vorsitzende durch seine Vorgeschichte denkbar ungeeignet für die Leitung eines Vereins zur Förderung der Jugend ist. Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz dazu wörtlich: „Wenn jemand sich selbständig macht oder zum Beispiel einen Verein gründet, der sich mit der Beaufsichtigung, Beschäftigung, mit der Anleitung von Jugendlichen befaßt, dann wird ein derartiges Führungszeugnis nicht verlangt. Wenn man so will, kann man sagen, daß das eine Regelungslücke ist.“ Der Gesetzgeber überläßt die Betroffenen sich selbst, indem er tickenden Zeitbomben den Umgang mit Kindern und Jugendlichen gewährt. Jährlich werden zahlreiche politische Vereine verboten, weil sie nicht in das Weltbild der Etablierten passen. Ein Verein hingegen, dessen Vorsitzender als Sexualstraftäter einschlägig vorbestraft ist, darf weiterhin im Bereich der Kinder- und Jugendpflege aktiv sein. Diesem unhaltbaren Umstand muß ein Ende gesetzt werden! Die NPD-Fraktion fordert die Staatsregierung zum Handeln auf. Dem geltenden Jugendschutzgesetz, wonach verurteilte Sexualverbrecher „nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden“ dürfen, ist endlich durch eine Änderung des Vereinsgesetzes Wirksamkeit zu verleihen. Ronny Zasowk

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