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“Blick auf mögliche Geheimdienstverstrickungen richten”

17.04.2012 | von Frank Franz

Sächsischer Untersuchungsausschuß zum NSU-Komplex nahm Arbeit auf Der Bundestag und der Thüringer Landtag haben schon längst Untersuchungsausschüsse zu der Verbrechensserie der mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle eingesetzt. Heute hat endlich auch im Sächsischen Landtag ein entsprechender Untersuchungsausschuß seine Arbeit aufgenommen, der insbesondere von der CDU lange verzögert und als „NPD-Informationsausschuß“ denunziert worden war, weil in ihm auch ein Mitglied der NPD-Fraktion vertreten ist. Arne Schimmer, Obmann der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß zur mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle, erklärte heute dazu: „Die heute abgehaltene erste Sitzung des Untersuchungsausschusses zur mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle war schon lange überfällig, denn es ist im höchsten Maße aufklärungsbedürftig, warum die mutmaßlichen Hauptprotagonisten des ominösen ‚Nationalsozialistischen Untergrunds? ein Jahrzehnt lang unbehelligt auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen unter wenig konspirativen Umständen in einer teuren und großen Wohnung in einem guten Zwickauer Viertel wohnen konnten. Jetzt schon steht fest, daß die Straftaten der mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle nur deshalb begangen werden konnten, weil es ein Behördenversagen größten Ausmaßes gegeben hat, weshalb die NPD auch die erste Fraktion im Sächsischen Landtag war, die einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum NSU-Komplex gestellt hat. Welches Existenzrecht hat eine Behörde wie der sogenannte ‚Verfassungsschutz?, wenn einerseits zwar jede patriotische Strömung in Deutschland unter den Verdacht des politischen Extremismus und der Verfassungsfeindlichkeit gestellt wird, andererseits aber eine Serie von schwersten Kapitalverbrechen in einer stark von sogenannten V-Leuten unterwanderten Szene für mehr als ein Jahrzehnt unentdeckt bleibt? Besonders absurd war die im Vorfeld der Einsetzung des Ausschusses geführte Debatte, daß die NPD über ihre Beteiligung an dem Ausschuß zu Informationen kommen könnte, die sie möglicherweise entlasten könnte. Ist das Interesse einer Partei, nicht verboten zu werden, verwerflich? Wie sind Äußerungen aus sächsischen CDU-Kreisen zu verstehen, in denen angedeutet wurde, daß ein Verbotsverfahren gegen die NPD nur dann zu einem aus Sicht der etablierten Parteien erfolgreichen Abschluß geführt werden können, wenn die NPD keine Akteneinsicht in dem sächsischen Untersuchungsausschuß nehmen kann? Im Umkehrschluß bedeutet dies ja, daß die NPD nur dann verboten werden kann, wenn die Hintergründe der mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle weiterhin im Dunklen bleiben. Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Instrument der Opposition zur Wahrnehmung der Kontrolle der Regierung. Dieses neutrale Aufklärungsinteresse wird auch die Arbeit der NPD-Vertreter im sogenannten NSU-Untersuchungsausschuß bestimmen. Wenn die NPD-Vertreter ihren Blick dann auch auf mögliche Verstrickungen der Geheimdienste in die mutmaßliche Zwickauer Terrorzelle richten, dann kommen sie damit nur ihrer Aufgabe nach, unabhängig und selbständig alle Sachverhalte zu prüfen, die einer Aufklärung der mit der mutmaßlichen Zwickauer Terrorzelle in Zusammenhang gebrachten Verbrechensserie dienen. Es bleibt nur zu hoffen, daß der ehrliche Aufklärungswille der NPD am Ende nicht an geschwärzten Akten scheitert.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
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