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Pflegeeinrichtungen scheinbar mit starken Sicherheitsmängeln

06.03.2012 | von Frank Franz

Kleine Anfrage zur Sicherheit in sächsischen Pflegeheimen offenbart eklatante Defizite, die Menschen das Leben kosten können Viele Pflegeheime im Freistaat Sachsen weisen offenbar erhebliche Sicherheitsdefizite auf. Nicht anders sind die Antworten der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 5/8114) des NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel zu interpretieren. Konkreten Anlaß für die Fragestellung gab ein Brand in der Silvesternacht in einem Leipziger Pflegeheim, bei dem zwei Personen ums Leben kamen. Schon im März vergangenen Jahres kam in derselben Einrichtung eine Person durch einen Brand zu Tode. Um die konkreten Ursachen dieser erschütternden Vorfälle zu beleuchten, fragte Apfel nach der Anzahl der Pflegeheime im Freistaat, nach der Anzahl und den konkreten Ursachen von Unfällen oder Bränden in Pflegeeinrichtungen und nach der Häufigkeit von Sicherheitskontrollen. Auch wollte der NPD-Fraktionschef wissen, warum Sachsen bisher keine gültige Brandschutzordnung für Pflegeheime verabschiedet hat, obwohl seit 2005 ein diesbezüglicher Entwurf vorliegt. Im konkreten Fall des Leipziger Pflegeheims ist die Stadt Leipzig alleinige Gesellschafterin. So fragte Apfel auch, inwieweit hier überhaupt objektive und unabhängige Kontrollen der Sicherheit möglich sind. Die Antworten der Staatsregierung sind beschämend. So ist sie lediglich in der Lage, die Anzahl der Pflegeeinrichtungen im Freistaat zu nennen – nicht aber die der betreuten Bewohner. Auch hat die Staatsregierung keinerlei Erkenntnisse zur Anzahl oder den Ursachen von Unfällen und Bränden, die durch Sicherheitsmängel in Pflegeeinrichtungen verursacht wurden. Auf die Frage, warum es in Sachsen keine gesonderte Brandschutzverordnung gibt, die der besonderen Sensibilität von Pflegeeinrichtungen Rechnung trägt, weicht die Staatsregierung aus. Sie verweist lediglich auf die Bauordnung, die angeblich alles weitere regelt. Warum eine 2005 schon ausgearbeitete, die Pflegeheime betreffende Brandschutzordnung nicht in Kraft getreten ist, darüber schweigt sich die Staatsregierung ebenfalls aus. Laut Aussage der sächsischen Sozialministerin Clauß (CDU) finden in sächsischen Pflegeheimen keine gesonderten Sicherheitskontrollen statt. Brände, bei denen alte Menschen oder das Pflegepersonal körperlichen Schaden nehmen, dürfen dann nicht verwundern. Die Ergebnisse der Kleinen Anfrage belegen deutlich, daß es um die Sicherheitsstandards in den Pflegeheimen Sachsens nicht zum Besten steht. Die NPD-Fraktion fordert die Konzeption und Umsetzung einer auf Pflegeheime ausgerichteten Brandschutzordnung sowie die Einführung von regelmäßigen Sicherheitskontrollen in sächsischen Pflegeeinrichtungen. Wenn es schon notwendig sein soll, daß immer mehr Senioren ihren Lebensabend in Pflegeeinrichtungen außerhalb der Familie verbringen müssen, sollte wenigstens ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet sein. Ronny Zasowk

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