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Tillich gebärdet sich als Totengräber der Versammlungsfreiheit

09.02.2012 | von Frank Franz

Kleine Anfrage zum Aufruf des Ministerpräsidenten gegen das Gedenken in Dresden Daß jährlich mehrere Tausend geschichtsbewußte Deutsche trotz Verleumdungs- und Diffamierungskampagnen nach Dresden kommen, um der unzähligen Opfer des Bombenholocausts zu gedenken, stößt den Vertretern der etablierten Parteien sauer auf. So rief nun der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich dazu auf, gegen den friedlichen Gedenkmarsch zu protestieren und „diesem Spuk von Anfang an ein Ende zu setzen“. Zu den dubiosen Äußerungen Tillichs stellte der NPD-Landtagsabgeordnete Arne Schimmer eine Kleine Anfrage (Drs. 5/7827). Er wollte unter anderem in Erfahrung bringen, wie Tillich darauf kommt, alle Teilnehmer des Trauermarsches pauschal als „Neonazis“ und „Rechtsextremisten“ zu bezeichnen, obwohl diese doch lediglich ein würdiges Gedenken durchführen wollen. Auch fragte er an, wie denn die Staatsregierung den Begriff des „Neonazis“ definiere und wie Tillich es mit den hierzulande geltenden Gesetzen vereinbaren kann, Tausende vom grundgesetzlich verbrieften Recht auf Versammlungsfreiheit ausschließen zu wollen. Des weiteren fragte Schimmer, wie Tillich es mit seiner Verantwortung für den sozialen Frieden vereinbaren kann, daß in dem von ihm regierten Freistaat jährlich unbehelligt zu Straftaten gegen Teilnehmer des Trauermarsches und die Polizei aufgerufen wird und bürgerkriegsähnliche Zustände seitens linker Krawall-Touristen herbeigeführt werden. Die Beantwortung, für die der sächsische Innenminister Ulbig verantwortlich zeichnet, fällt gewohnt schlicht aus. Inwieweit es sich bei den Teilnehmern des Trauermarsches um „Neonazis“ handelt, dazu kann die Staatsregierung keine gesicherten Erkenntnisse mitteilen. Kunststück – ist der Trauermarsch doch alljährlich von einem breiten Bündnis nationaler Bürger getragen, die sich das Recht nicht nehmen lassen, der eigenen Toten und Gefallenen zu gedenken. Die Frage, warum Tillich mehrere tausend Personen pauschal beschimpft, begründet Ulbig mit der Verantwortung für den Freistaat Sachsen. Es ist Ulbig zufolge also verantwortungsvoll, unzählige Landsleute zu diffamieren, weil sie sich nicht geistig gleichschalten lassen wollen. Auch kann Ulbig nicht stichhaltig und nachvollziehbar beantworten, weshalb der Ministerpräsident sich berechtigt fühlt, unzähligen Menschen das Recht auf Versammlungsfreiheit abzusprechen. Er ergeht sich lediglich in substanzlosem Gerede, unter anderem mit Verweis darauf, daß Tillich den angeblichen Mißbrauch des Gedenkens mißbillige.   Es stellt sich die Frage, ob ein würdiges und diszipliniertes Gedenken als „Mißbrauch“ gewertet werden kann, staatlich gebilligte Krawalle und von oben verordnete Multikulti-Feten aber nicht. Die NPD-Fraktion unterstützt den Trauermarsch am 13. Februar 2012 und will damit ein Zeichen setzen. Daß Tillich sich einerseits auf das Grundgesetz beruft, andererseits dasselbe und grundlegende darin verbriefte Rechte mit Füßen tritt, belegt seine höchst zweifelhafte Moral.  Ronny Zasowk

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