Erfolgreicher Rechtsstreit gegen MDR: Sender gibt Unterlassungserklärung ab.
Im Rahmen der Berichterstattung über die Eröffnung des NPD-Bürgerzentrums in Chemnitz behauptete der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) am 17. und 18. November 2011 auf seinem Internet-Portal wahrheitswidrig, daß der Referent an diesem Abend, der Parlamentarische Berater der NPD-Fraktion Dr. Olaf Rose, „unter anderem für Rasseschulungen“ stehe. Daraufhin mahnte Rechtsanwalt Ingmar Knop im Auftrag von Dr. Rose den Sender sofort ab, da dieser noch nie eine solche „Rasseschulung“ durchgeführt hat – und dies auch nicht beabsichtigt.
Soeben ist der Kanzlei von Rechtsanwalt Ingmar Knop nun eine Erklärung des MDR zugegangen, in der sich dieser zur Vermeidung einer Strafzahlung verpflichtet, nicht weiter zu verbreiten, der Parlamentarische Berater der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Dr. Olaf Rose stehe für „Rasseschulungen“.
Nachdem der MDR gegenüber Rechtsanwalt Knop zunächst behauptete, er könne den Artikel überhaupt nicht finden, drohte dieser mit einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung. Daraufhin gaben die Verantwortlichen des Senders nicht nur die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, sondern erklärten sich auch bereit, eine Gegendarstellung zu verbreiten.
Wieder einmal konnte damit auf juristischem Wege einer groben Falschdarstellung der Medien erfolgreich entgegengetreten werden.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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