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Vermutete Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz muss gestoppt werden

25.11.2011 | von Frank Franz

NPD-Landtagsabgeordneter Andreas Storr stellte Strafanzeige wegen Beweismittelvernichtung Nachdem die Landtagsmehrheit sich zu Beginn der gestrigen Plenarsitzung geweigert hatte, einen Dringlichen Antrag der NPD-Fraktion gegen die mögliche Vernichtung von Akten beim sächsischen „Landesamt für Verfassungsschutz“ und gegen den sofortigen Abriß des Wohnhauses der mutmaßlichen Zwickauer Terrorgruppe auf die Tagesordnung zu setzen, beantragten die Nationaldemokraten umgehend eine Sondersitzung des Innenausschusses zu diesem Thema. Diese muß nun nach der Geschäftsordnung des Parlaments vom Ausschußvorsitzenden einberufen werden. Zusätzlich zu diesem parlamentarischen Vorgehen erstattete der NPD-Abgeordnete Andreas Storr, der Mitglied des Innenausschusses und stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses ist, heute Anzeige gegen Unbekannt wegen einer möglichen Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB und aller anderer in Frage kommenden Delikte und stellte zugleich Strafantrag. Er bat die Generalstaatsanwaltschaft, die Anzeige an die beiden örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Storr beruft sich in seiner Anzeige auf einen Artikel der „Sächsischen Zeitung“ vom 23.11.2011, in dem von dem Journalisten Sven Siebert berichtet wurde, daß es in Berlin wegen einer möglichen Verstrickung in die Taten des Zwickauer Terror-Trios erhebliche Bedenken gegenüber den Verfassungsschutzämtern in Sachsen und Thüringen gäbe. Wörtlich war in dem Beitrag unter der Überschrift „Wollen die Behörden die Nazi-Morde gar nicht aufklären?“ zu lesen: „Das Mißtrauen richtet sich aber in erster Linie gegen Landesämter für Verfassungsschutz – vor allem in Sachsen und Thüringen  –, die im Fall der Zwickauer Zelle bestenfalls ahnungslos, schlimmstenfalls verschleiernd handelten. ‚Wir sind nicht sicher, ob dort nicht gerade die Reißwölfe heiß laufen’, heißt es im Bundestag.“ Dazu führte Andreas Storr in seiner Anzeige aus: „Da es kaum denkbar ist, daß der Journalist dieses Zitat frei erfunden hat und es bereits in der Vergangenheit Fälle von Aktenvernichtung beim ‚Landesamt für Verfassungsschutz’ gab, ist hier ein Ansatzpunkt für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegeben. Am 24.11.2011 berichtete die ‚tageszeitung’ auf ihrer Netzseite zudem unter Berufung auf eine Sitzung des Rechtsausschusses des Thüringer Landtages über einen möglichen V-Mann in der mutmaßlichen terroristischen Vereinigung. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre auch ein erhebliches Motiv bei Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen vorhanden.“ Außerdem wies Storr auf die Tatsache hin, daß die Stadt Zwickau den unverzüglichen Abriß des Hauses vorantreibe, in dem das mutmaßliche Täter-Trio wohnte, obwohl der Fallkomplex nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft in den Sondersitzungen des Innen- bzw. Rechtsausschusses des Sächsischen Landtages noch längst nicht vollständig aufgeklärt sei.   Zu der Befürchtung der Stadt Zwickau, das ehemalige Wohnhaus könne zu einem Wallfahrtsort für „Rechtsradikale“ werden, erklärte Storr: „Das ist aus meiner Sicht absurd. Vielmehr legt der rasche Abriß die Vermutung nahe, daß hier unter einem politischen Vorwand Beweismittel vernichtet werden sollen.“ Abschließend wies der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion darauf hin, daß angesichts der großen Aufmerksamkeit, den der Fall der mutmaßlichen terroristischen Vereinigung im In- und Ausland errege, ein erhebliches öffentliches Interesse an der Verfolgung einer möglichen Strafvereitelung oder weiterer Straftaten bestehe.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
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Mobil: (0152) 58 52 47 23
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