NPD-Fraktion verlangt objektive Beurteilung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands ohne Spitzel und Provokateure des „Verfassungsschutzes“
Ein – angesichts aufkommender NPD-Verbotsforderungen – heute von der NPD-Fraktion vor der Sitzung eingebrachter Dringlichkeitsantrag zum sofortigen Abzug aller V-Leute des „Verfassungsschutzes“ aus der NPD auf Bundes- und Landesebene wurde heute vom Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt.
In der Begründung zu dem Antrag heißt es:
„Die Tätigkeit von sogenannten V-Leuten der ‚Verfassungsschutz’-Behörden wird bereits seit vielen Jahren von Politikern und Experten unterschiedlichster Herkunft scharf kritisiert. Statt die offene politische Auseinandersetzung mit vermeintlichen Staatsfeinden zu suchen, bedienen sich die ‚Verfassungsschutz’-Behörden geheimer Mitarbeiter, die nicht selten selbst als Provokateure auftreten und teilweise sogar Straftaten verüben. (…) Bereits im 2003 gescheiterten Verfahren wurde offenbar, welche Rolle die V-Leute in der NPD spielen. Ein nicht unerheblicher Teil der damaligen Vorwürfe gegen die Partei beruhte auf den Äußerungen zuvor eingeschleuster Spitzel und Provokateure und damit letztendlich auf Aktivitäten staatlicher Stellen. Die NPD hat ein berechtigtes Interesse daran, diese Spitzel und Provokateure schnellstmöglich aus ihren Reihen entfernen zu lassen. Die bisher im Kampf gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands angewandten Methoden sind eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig und zum Teil sogar illegal. Für eine objektive Beurteilung der politischen Tätigkeit der NPD ist ein Abzug der V-Leute unbedingt notwendig und geboten.“
Der NPD-Abgeordnete Andreas Storr begründete im Plenum die Dringlichkeit des Antrags wie folgt:
„Bei der aktuellen Diskussion spielen die sogenannten V-Leute eine extrem wichtige Rolle. Wie Sie wissen, war der Einsatz der V-Leute der Anlaß im Jahr 2003 für das Bundesverfassungsgericht, das Verbotsverfahren einzustellen. Ich möchte daran erinnern, daß es damals zu einem nicht unerheblichen Teil Äußerungen von V-Leuten waren, die in den Verbotsanträgen eine Rolle spielten. Insbesondere der Name Wolfgang Frenz mit seinen absonderlichen Veröffentlichungen muß hier erwähnt werden. Er war über Jahrzehnte V-Mann des Verfassungsschutzes, sogar schon in der Vorgängerpartei der NPD, der Deutschen Reichspartei.
Nun soll erneut ein Verbotsverfahren gestartet werden, und wir Nationaldemokraten sind uns sicher, daß auch hier wieder V-Leute als Belastungszeugen eine Rolle spielen werden. Zeugen, die ihre Aufträge zur Provokation von den sogenannten Verfassungsschützern erhielten. Dieser Zustand muß endlich beendet werden! Und auch die künftigen potentiellen Antragsteller müßten eigentlich ein Interesse an einem sofortigen Abzug der V-Leute haben, weil damit ein wichtiges Verfahrenshindernis beseitigt würde.
Gegenwärtig wird zwar über einen Abzug der V-Leute debattiert, aber gleichzeitig wird mit Hochdruck an der Anwerbung neuer V-Leute in der NPD und ihrem Umfeld gearbeitet. Aktuell liegen der NPD u. a. entsprechende Hinweise aus Hamburg und aus Sachsen vor. In Dresden wurde letzte Woche ein gewisser Herr Wiesner als Agenten-Anwerber enttarnt.
Dieses skandalöse Treiben muß schleunigst beendet werden. Dazu bedarf es eines sofortigen klaren Signals des Sächsischen Landtages. Der Antrag auf einen sofortigen Abzug der V-Leute ist deshalb dringlich und kann nicht erst in der nächsten Plenarwoche des Landtages im Dezember behandelt werden.“
Im Anhang zu dieser Pressemitteilung finden Sie den Dringlichkeitsantrag der NPD im Wortlaut.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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