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“Grenze zum Unrechtsstaat eindeutig überschritten”

16.11.2011 | von Frank Franz

Andreas Storr (NPD) rügt in einem Schreiben an Polizei, Staatsanwaltschaft und Staatsregierung öffentliche Duldung von Straftaten In Dresden ruft das sogenannte „Bündnis Nazifrei“ in Zusammenarbeit mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und mit Unterstützung der Landtagsfraktionen von Linkspartei und Grünen zum „Blockadetraining“ in den Räumen von Ver.di in der Cottaer Straße 2 in Dresden öffentlich auf. Die „Auftaktveranstaltung“ fand bereits am vergangenen Sonnabend, 12. November, statt. Für den Zeitraum Dezember 2011 bis Februar 2012 sind vier weitere Termine angekündigt. Offizielles Ziel dieser Schulungsveranstaltungen für linke Straftäter ist die Vorbereitung der Verhinderung des Dresdner Trauermarsches der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) im Februar 2012. In einem Schreiben an Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden sowie (nachrichtlich) an die sächsischen Ministerien für Inneres und Justiz vom 11. November 2011 stellt der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, fest, daß dieses Vorhaben – und somit auch seine Vorbereitung – rechtswidrig ist und in einem Rechtsstaat, der diesen Namen auch verdient, unterbunden werden muß. Storr fordert die Behörden dazu auf, unverzüglich einzuschreiten, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren und einschlägige Straftaten zu verfolgen. So heißt es in Storrs Schreiben unter anderem: „Der angekündigte Zweck der Veranstaltungen verstößt gegen die Strafrechtsbestimmung in § 21 Versammlungsgesetz, in der es heißt: ‚Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.’ Insbesondere stellt das ‚Blockadetraining’ eine Verursachung von groben Störungen dar, in der Absicht, den Dresdner Trauermarsch der JLO am 13. Februar 2012 zu verhindern oder zu sprengen oder sonst seine Durchführung zu vereiteln. Es handelt sich somit nach dem Wortlaut des Gesetzes bereits bei der Ankündigung des ‚Blockadetrainings’ und erst recht bei seiner Durchführung um Straftaten.    Nachdem aus dem gleichen Anlaß (13. Februar) bereits in den vergangenen Jahren derartige Straftaten mit verheerenden Folgen für die öffentliche Sicherheit massenhaft begangen wurden, und zwar ohne daß sie zu einer Strafverfolgung führten, stelle ich nunmehr fest, daß die Grenze zum Unrechtsstaat als eindeutig überschritten angesehen werden müßte, wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht endlich einschreiten, die oben genannten Veranstaltungen unterbinden und ihre Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen würden. Ich fordere deswegen die Behörden zum sofortigen Handeln auf, und zwar sowohl im Rahmen der Gefahrenabwehr als auch der Ermittlung zum Zwecke der öffentlichen Anklage.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
Fax: (0351) 493 49 30

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