Fragen des Abgeordneten Andreas Storr wurden endlich beantwortet Die Sächsische Staatsregierung spart nicht mit Armutszeugnissen: Verweigerte sie anfangs die Beantwortung der Kleinen Anfrage des NPD-Landtagsabgeordneten Andreas Storr zur Errichtung einer Sonderwirtschaftszone im polnisch verwalteten Teil von Görlitz, mußte sie nun, nachdem das Landesverfassungsgericht den FDP-Wirtschaftsminister Morlok dazu gezwungen hatte, die inhaltsgleiche Nachfrage beantworten. Storr fragte unter anderem danach, welche EU-rechtlichen Gründe der Errichtung einer Sonderwirtschaftszone im Freistaat Sachsen entgegenstünden, wie die sächsische Staatsregierung die Errichtung einer solchen Zone im polnisch verwalteten Teil von Görlitz bewerte, ob diese Sonderwirtschaftszone gegen internationales oder EU-Recht verstoße und welche Maßnahmen die sächsische Staatsregierung bislang unternommen habe, um aus in Polen und der Tschechischen Republik existierenden Sonderwirtschaftszonen entstehende Wettbewerbsnachteile für sächsische Unternehmen zu verhindern. Die erste diesbezügliche Anfrage vom 23. September 2010 ging auf einen Bericht des MDR über die Errichtung einer Sonderwirtschaftszone „in der polnischen Nachbarstadt von Görlitz“ zurück. Die Zone soll laut MDR eine Größe von 16 Hektar haben und von der Gewerbesteuerpflicht befreit sein. Der Görlitzer NPD-Landtagsabgeordnete und Stadtrat sah darin eine mögliche Bedrohung von Görlitzer Unternehmen und befürchtete Steuer-Einnahmeverluste für die Neiße-Stadt. Die nun vom Landesverfassungsgericht erzwungene Nachfrage wurde von der Staatsregierung erwartungsgemäß wortkarg und inhaltsarm beantwortet. So wird argumentiert, daß der Errichtung einer Sonderwirtschaftszone in Sachsen die für alle EU-Mitgliedstaaten geltende Mehrwertsteuersystemrichtlinie und der Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) entgegenstünden, die Beihilfezahlungen und differenzierte Steuererlässe für bestimmte Regionen untersagen. Eine Bewertung der Tatsache, daß Polen trotz dieser EU-Richtlinien eine Sonderwirtschaftszone schafft, verweigert die Staatsregierung. Sie argumentiert, daß laut EU-Beitrittsvertrag mit Polen bestehende Sonderwirtschaftszonen bis 2020 erhalten bleiben dürfen. Auch werden auf Nachfrage keine Maßnahmen genannt, wie die Staatsregierung Wettbewerbsnachteile für sächsische Unternehmen durch diese Sonderwirtschaftszone zu verhindern gedenkt. Fragwürdig erscheint diese Begründung der Staatsregierung vor dem Hintergrund, daß Polen der EU im Jahr 2004 beitrat, folglich auch vorher oben genannten Beitrittsvertrag unterschrieb, aber dennoch im Jahr 2010 begann, eine Sonderwirtschaftszone zu errichten. Die polnische Regierung scheint im Gegensatz zur Sächsischen Staatsregierung das Rückgrat zu besitzen, nationale Notwendigkeiten vor EU-Recht zu stellen. Daß die Sächsische Staatsregierung hierbei keinen Einfluß auf Polen ausübt oder gar selbst das Heft in die Hand nimmt und zum Erhalt sächsischer Arbeitsplätze im Gegenzug eine eigene Sonderwirtschaftszone schafft, ist ein Armutszeugnis und Gesichtsverlust ohnegleichen. Die NPD-Fraktion fordert gleiches Recht für alle und tritt deshalb für die Errichtung von steuerbegünstigten, unbürokratischen und staatlich geförderten Sonderwirtschaftszonen auch im Freistaat Sachsen ein, um sächsische Unternehmen in der Heimat zu halten und zu stärken. Ronny Zasowk
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