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Demonstrationsschikane gegen volkstreue Deutsche soll Gesetz werden

09.11.2011 | von Frank Franz

Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuß bestätigt NPD-Fraktion: Staatsregierung legt erneut verfassungswidriges Versammlungsgesetz vor Vor wenigen Monaten scheiterte der erste Versuch vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen: Friedliches Gedenken volkstreuer Deutscher an die Zerstörung nahezu der gesamten Dresdner Innenstadt durch alliierte Terror-Bomber im Februar 1945 sollte nach dem Willen der Staatsregierung durch ein neues Versammlungsgesetz verhindert werden. Doch die höchsten sächsischen Richter zogen rechtzeitig die Rote Karte: Verfassungswidrig! Bei der heutigen Anhörung zahlreicher Sachverständiger im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuß des Sächsischen Landtages zeichnete sich nun ab, daß auch die Neuauflage dieses Versammlungsverhinderungsgesetzes verfassungswidrig sein wird. Abermals schickt sich die Staatsregierung an, Orte in Dresden und Leipzig generell zu versammlungsfreien Zonen zu erklären, um ein nationales Gedenken an Schauplätzen antideutschen Vernichtungs- und Zerstörungswahns zu verhindern. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für diese Verbote sind dabei überwiegend unreflektiert aus dem bereits der Verfassungswidrigkeit überführten ersten Entwurf übernommen und von den meisten der als Experten anwesenden Rechtsprofessoren dementsprechend deutlich als unhaltbar kritisiert worden. Sowohl der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dr. Ralf Poscher als auch sein Leipziger Kollege Prof. Dr. Christoph Enders mahnten daher dringend eine Überarbeitung des Entwurfs an, der nicht einmal eine Definition dessen beinhaltet, was denn überhaupt eine Versammlung sein soll, die das Gesetz verbieten kann. Bemerkenswert deutlich bestätigte überdies der Berliner Professor für öffentliches Recht Prof. Dr. Hartmut Aden die NPD-Fraktion in ihrer Auffassung, daß linke Blockierer selbstverständlich nicht das Recht haben, andere Personen an der Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu hindern. Für die NPD-Fraktion hatte der Abgeordnete Andreas Storr an der Anhörung teilgenommen und im Anschluß erklärt: „Die Staatsregierung muß sich auch mit ihrem neuerlichen Entwurf eines Versammlungsverhinderungsgesetzes dem Vorwurf stellen, Grund- und Verfassungsrechte einfach über Bord zu werfen. Die heutige Sachverständigenanhörung war eine Offenbarung der verfassungsfeindlichen Gesinnung, die hinter diesem Machwerk der Staatskanzlei steht. Sollte dieses Gesetz vom Landtag angenommen werden, wird die NPD-Fraktion dafür sorgen, daß der Sächsische Verfassungsgerichtshof erneut mit der Sache befaßt wird.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
Fax: (0351) 493 49 30

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