NPD-Abgeordnete siegten erneut vor Verfassungsgerichtshof
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel und der Abgeordnete Jürgen Gansel haben heute einen Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof errungen. Nach dem Urteil der höchsten sächsischen Richter war die Erteilung von Ordnungsrufen durch den Landtagspräsidenten wegen der Verwendung der Begriffe „Asylschmarotzer“ und „Volksverräter“ verfassungswidrig.
Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist ein politischer Schlag in das Gesicht von Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler. Dieser hatte den NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel im Dezember 2010 in einer Parlamentsrede unterbrochen und ihm für den Satz „Die Bürger werden nicht gefragt (…), ob sie kriminelle Ausländer oder Asylschmarotzer in diesem Land dulden wollen“, einen Ordnungsruf erteilt. Dieser Eingriff in das Rederecht war jedoch ebenso verfassungswidrig wie ein weiterer Ordnungsruf, der gegen Apfels NPD-Landtagskollegen Jürgen Gansel ausgesprochen wurde. Nachdem Holger Apfel betont hatte, daß sich bei einer Umfrage der BILD-Zeitung 96,9 Prozent der fast 400.000 Teilnehmer gegen den EU-Verfassungsvertrag aussprachen und gleichzeitig im Bundestag eine umgekehrte Mehrheit von 94 Prozent für dieses Verfassungsmachwerk votierte, warf Gansel den Begriff „Volksverräter“ in die Debatte und erhielt dafür ebenfalls einen Ordnungsruf des Präsidenten.
Rechtsanwalt Ingmar Knop erhob daraufhin sowohl für Holger Apfel als auch für Jürgen Gansel Organklage zum sächsischen Verfassungsgerichtshof, der in seiner heutigen Entscheidung den Vorrang des Rederechts vor anderen Rechtsgütern betonte. Ordnungsrufe dürften nicht dazu dienen, bestimmte inhaltliche Positionen aus einer parlamentarischen Debatte auszuschließen, entschieden die Verfassungsrichter. Im Hinblick auf einen angeblichen Angriff auf die Menschenwürde erklärte das Gericht: „Eine solche Herabwürdigung ist in der beanstandeten Äußerung des Antragsstellers indes nicht zu erkennen. Selbst wenn man ihr einen an die Asylbewerber gerichteten Vorwurf entnehmen wollte, ginge dieser über die Zuschreibung der negativen Eigenschaft, ohne Gegenleistung auf Kosten anderer zu leben, nicht hinaus. Mit der Bezeichnung als Schmarotzer wird der von ihr gegebenenfalls Betroffene weder als unterwertig behandelt noch wird sein Lebensrecht als gleichwertige Person in der staatlichen Gemeinschaft bestritten.“
Die Richter wiesen auch die Behauptung zurück, bei der Bezeichnung „Volksverräter“ handle es sich um den Straftatbestand der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Der Begriff sei nicht im historischen Sinne der Nationalsozialisten gebraucht worden, er werde auch heute in der Öffentlichkeit gebraucht, um das mangelnde Eingehen von Politikern auf den Willen des Volkes zu kommentieren.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel erklärte zu den Urteilen:
„Mit der Entscheidung ist Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler bis auf die Knochen blamiert und steht nun als Verfassungsbrecher da. Im Gegensatz zu den fragwürdigen Entscheidungen des Gerichts im Zusammenhang mit dem Ausschluß wegen meiner Israel-Kritik am 17. Juni 2010 und des Protests der NPD-Fraktion gegen ausländertümelnde Äußerungen des Bundespräsidenten sind die heutigen Entscheidungen überwiegend ein Beitrag zur Stärkung der Rechte der Abgeordneten, was ich selbstverständlich sehr begrüße.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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