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Außerplanmäßige Ausgaben für Breitbandförderung nach NPD-Nachfrage im Ausschuß

23.09.2011 | von Frank Franz


 

Arne Schimmer (NPD): „Es lohnt sich, wenn die NPD der Staatsregierung beim Thema Breitband auf die Finger schaut“ Im Rahmen der 2008 vom Bund aufgelegten und bis zum 31. Dezember 2013 vorgesehenen Förderung der Breitbandversorgung des ländlichen Raumes, also der Versorgung der ländlichen Regionen mit schnellen Internetverbindungen, werden für Sachsen jährlich zweckgebundene Mittel in Höhe von 948.000 Euro bereitgestellt. Nicht viel, aber angesichts der Bedeutung der Datenkommunikation für die Wiederbelebung der vom Verfall bedrohten Regionen besser als gar nichts. Die Kommunen können das Geld per Antrag abrufen, aber merkwürdigerweise ist dies bis einschließlich 2010 kaum geschehen, möglicherweise wegen einer von der EU vorgeschriebenen, relativ aufwendigen „Bedarfsanalyse“, die als Voraussetzung für die Förderung durchgeführt werden muß. Infolgedessen hat sich in den Jahren 2008 bis 2010 eine noch nicht ausbezahlte Summe von bis zu 2,5 Millionen Euro angestaut. Dieses Geld müßte im Zeitraum von 2011 bis 2013 zusätzlich zu den ohnehin jährlich anfallenden 948.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, was nach der Sächsischen Haushaltsordnung auch möglich ist. Macht man sich aber im Sächsischen Haushaltsplan für 2011-2012 kundig, findet man im Einzelplan 09 (Umwelt und Landwirtschaft) unter dem Titel „Zuschüsse für Investitionen an Kommunen (Breitbandförderung)“ (Titel 0904 883 02) nach wie vor lediglich die jährlich bereitzustellenden 948.000 Euro, jeweils für die Jahre 2011 und 2012. Wie soll unter diesen Umständen das angestaute Geld im Förderzeitraum seinem Zweck zugeführt werden? Der haushaltspolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Arne Schimmer, hat schon seit den Haushaltsberatungen 2010 diese Frage immer wieder an die Staatsregierung gestellt, sowohl in Form von schriftlichen Anfragen als auch mündlich im Haushalts- und Finanzausschuß. Zuletzt beantwortete ein Vertreter des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft die Frage im Ausschuß mit der lakonischen Behauptung, das Geld sei „verfallen“. Als der NPD-Abgeordnete Schimmer darauf erwiderte, dies sei gar nicht möglich, weil nach der Sächsischen Haushaltsordnung zweckgebundene Mittel in die Folgejahre übertragbar sind, wurde versprochen, die Sache näher zu untersuchen. Das Ergebnis liegt jetzt vor: In den kürzlich veröffentlichten und vom Haushalts- und Finanzausschuß genehmigten „Übersichten über die Einwilligungen in über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen“ hat die Staatsregierung für den genannten Titel für 2012 und 2013 jeweils eine außerplanmäßige Ausgabe von zusätzlichen 948.000 Euro eingeplant, also genau eine Verdoppelung gegenüber dem derzeitigen Doppelhaushalt. Hierzu erklärte Arne Schimmer: „Das Beispiel zeigt, daß es sich für Kommunen und Bürger lohnt, wenn die Landtagsopposition der Staatsregierung auf die Finger schaut. Leider ist die Breitbandinitiative der Bundesregierung in Sachsen bisher nur schleppend umgesetzt worden, vor allem weil die EU auf ihre Zuständigkeit pocht und deswegen unnötige Hürden für die Förderung aufbaut. Nach meiner Überzeugung ist dies vielmehr eine ureigene nationale Aufgabe, insbesondere auch Landesaufgabe, und ihre eigenverantwortliche Wahrnehmung auf dieser Ebene eine unbedingte Voraussetzung für die Wiederbelebung der von Abwanderung und Verfall bedrohten sächsischen Regionen. Schwer verständlich ist aus meiner Sicht die scheinbare Gleichgültigkeit der Staatsregierung in dieser wichtigen Frage, insbesondere ihre anfängliche Behauptung, die zweckgebundenen Fördergelder seien ‚verfallen’, obwohl dies nach der Sächsischen Haushaltsordnung gar nicht möglich ist.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
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Mobil: (0152) 58 52 47 23
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