Andreas Storr (NPD): „Leipzig war ein Lehrbeispiel dafür, daß nicht nur die Linke, sondern auch die Exekutive mißliebigen Bürgern das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit streitig macht.“
In der heutigen und gestrigen Landtagssitzung nutzten die linken Fraktionen das Parlament wieder einmal als Bühne, um linksextreme Chaoten und Gewalttäter als unschuldige Opfer der sächsischen Ermittlungsbehörden darzustellen.
Hierbei ging es neben der sogenannten „Handydatenaffäre“ wieder einmal um die aus Sicht der Linken offenbar nicht nachvollziehbare Verfolgung von Straftätern des 13. und 19. Februar 2011 in Dresden. Die Redner von SPD, Grünen und der LINKEN stellten dabei ihre bedenklich einseitige Vorstellung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten unter Beweis: Meinungs- und Versammlungsfreiheit soll es demnach zwar für Linke bis zu Blockaden und Aufrufen zu Straftaten geben, Rechten wird hingegen das simple Grundrecht, sich friedlich zu versammeln, abgesprochen.
Auf diesen Umstand wies der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, in der heutigen Aktuellen Debatte der SPD ebenso hin, wie auf die Tatsache, daß es nicht selten auch die Exekutive, also das CDU-geführte Innenministerium des Freistaates, ist, die nationalen Deutschen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit streitig macht.
Storr brachte hierzu ein aktuelles Beispiel:
„Unlängst durfte ich als Leiter einer geplanten Kundgebung gegen die Brüsseler EU-Diktatur in Leipzig erleben, wie wenig die nicht zuletzt von der SPD gepriesenen Grundrechte in Sachsen noch gelten. Es war ein politisches Lehrstück, was am 20. August in Leipzig geboten wurde. Man konnte erleben, was passiert, wenn ein politisch willfähriger Polizeipräsident und treuer Diener seines Innenministers im Zusammenspiel mit einem linken Bürgermeister und einer wüsten Antifa-Meute die Versammlungsfreiheit aushebeln wollen. Der Rechtsstaat fand an diesem Tag nicht statt. Wieder einmal mußte der Vorwand des polizeilichen Notstandes zur Verhinderung unserer Versammlung herhalten.“
Dabei hätte das Verwaltungsgericht Leipzig in seinem Beschluß zu einer Klage der NPD gegen die Verbotsverfügung (Az. 3 L 382/11) deutlich herausgestellt, daß es keine triftigen Gründe für den polizeilichen Notstand gegeben habe.
Storr zitierte dazu aus dem Urteil: „Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlaß von Auflagen oder einer Verbotsverfügung insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 15 Abs. 2 VersG verbleibt. (…) Gemessen daran war die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin (Anmerkung: der NPD) im tenorierten Umfang wiederherzustellen, da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung der Antragsgegnerin (Anmerkung: der Stadt Leipzig) vom 17.08.2001 bestehen. Für den von der Antragsgegnerin und dem Beigeladenen (Anmerkung: dem Freistaat Sachsen) angenommenen polizeilichen Notstand zur Begründung der Verbotsverfügung fehlen die ‚erkennbaren Umstände’, also Tatsachen, Sachverhalte oder sonstige Erkenntnisse, die eine solche Entscheidung rechtfertigen könnten.“
Bereits gestern vertrat Storr in der Debatte zu zwei Anträgen der Grünen und der Linksfraktion zur sogenannten „Handydatenaffäre“ – also der die Erhebung und Übermittlung von Funkdatenzellen am 13. und 19. Februar in Dresden – eine strikt an Recht und Gesetz orientierte Linie.
Hierbei traf er folgende Feststellungen und wirkte damit argumentativ der üblichen linken Opfer-Propaganda entgegen:
„Erstens: Mitnichten wurden Gespräche abgehört – auch wenn der Eindruck immer wieder dadurch erweckt wird, indem man Begriffe wie ‚Überwachung’ und „Ausspähung“, insbesondere Medien, sinnentstellend verwendet. Zweitens: Der Datenschutz dient im vorliegenden Fall als Deckmäntelchen für politische Interessen der politischen Linken, hier im Parlament und in den Medien. Drittens: Straftäter werden zu Opfern von Polizei und Justiz umgedeutet, um zukünftig rechtsfreie Räume zu schaffen, in denen linke Straftäter keine Strafverfolgungsmaßnahmen mehr fürchten müssen und das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit für politisch Andersdenkende de facto abgeschafft wird, weil linke Gewalt die Ausübung dieser Grundrechte verhindert. Viertens: Die Angriffe auf insgesamt 131 Polizisten werden verharmlost. Fünftens: Die CDU- und die FDP-Fraktion sind wieder einmal windelweich und haben nicht den Mut, gegen das linke Meinungs- und Deutungsmonopol Stellung zu beziehen. Damit entziehen sie der Polizei und der Staatsanwaltschaft jede politische Rückendeckung. Und sechstens: Es ist nicht die Aufgabe des Landtages, über die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen von Polizei und Justiz zu entscheiden, sondern ist der gerichtlichen Überprüfung und Feststellung vorbehalten.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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