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Nein zur Kürzung der Hartz-IV-Sonderzuweisungen zulasten der Kommunen!

14.09.2011 | von Frank Franz

NPD-Fraktion will Staatsregierung in die Pflicht nehmen, damit Landkreise und Gemeinden nicht in den sicheren Ruin getrieben werden Die Konferenz der Landesfinanzminister beschloß am 22. Juni 2011 mit Zustimmung des sächsischen Finanzministers Georg Unland (CDU), die Hartz-IV-Sonderzuweisungen (Hartz-IV-SoBEZ) zulasten der Kommunen in den neuen Bundesländern zu kürzen, so daß das Volumen für die Jahre 2011 bis 2013 durchschnittlich von rund einer Milliarde Euro auf 807 Millionen Euro sinken wird. Die NPD-Fraktion brachte daher heute einen Antrag ein, mit dem der Landtag aufgefordert wurde, diesen Beschluß zu mißbilligen. Gleichzeitig wurde die Staatsregierung ersucht, sich auf Bundesebene für eine Revision des Beschlusses einzusetzen oder gegebenenfalls die Einnahmeverluste der kreisfreien Städte und Landkreise bis 2013 aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen auszugleichen. Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller erläuterte in seiner Rede zur Einbringung: „Der dramatische Rückgang von fast 200 Millionen Euro jährlich wird für die sächsischen Kommunen für 2012 und 2013 Einnahmeverluste von jeweils etwa 77 Millionen Euro mit sich bringen. Und das, obwohl die besondere Belastung, unter der der Osten der Republik infolge der nach wie vor hohen Zahl der Langzeitarbeitslosen und steigenden Zahl der Niedriglohnempfänger, die auf aufstockende Leistungen nach Hartz IV angewiesen sind, doch in keiner Weise zurückgegangen ist. Die kommunalen Spitzenverbände rechnen uns vor, daß die Landkreise diese Verluste nur dann werden ausgleichen können, wenn die Kreisumlagen im Durchschnitt um mindestens 10 Prozent steigen. Das Finanzausgleichsgesetz regelt, daß die Kreisumlage genehmigungspflichtig ist, wenn der Umlagesatz 25 Prozent übersteigt. Eine höhere Umlage sollte also die Ausnahme sein, nicht die Regel. Längst ist leider das genaue Gegenteil der Fall.“ In der Bundesrepublik sei es jedoch mittlerweile üblich, die Kosten von oben nach unten durchzureichen. Was an Steuermilliarden bspw. für die Euro-Rettungspolitik draufgehe, fehle dann eben auf der untersten politischen Ebene – genau dort, wo das Geld gebraucht werde. „Es fehlt für den sozialen Ausgleich, für notwendige Investitionen, für die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung oder für die Kulturarbeit. So schafft sich ein volks- und bürgerfeindliches sowie reformunfähiges System selbst ab, Stück für Stück“, so Dr. Müller. In einem weiteren Redebeitrag wies die NPD-Abgeordnete Gitta Schüßler darauf hin, daß sich ihre Fraktion bereits im November 2009 mit dem Antrag „Finanzielle Handlungsfähigkeit der sächsischen Städte und Gemeinden wiederherstellen – Erfüllung sozialer Aufgaben sicherstellen!“ (Drs. 5/566) für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung stark gemacht habe. „Wir haben damals beantragt, die Staatsregierung möge für einen Ausgleich der ständigen Mehrbelastungen, die den sächsischen Städte und Gemeinden entstehen, Sorge tragen bzw. sich gegenüber der Bundesregierung hierfür einsetzen“, so Schüßler. Dies sei jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Gitta Schüßler weiter: „So, wie wir uns damals in einer Rezessions-Phase infolge der Finanzkrise befanden, stehen wir heute am Vorabend einer neuen, möglicherweise noch weitaus schlimmeren Weltwirtschaftskrise, in Deutschland und Europa zusätzlich verschärft durch das Euro-Debakel. Dann werden die Einnahmequellen der Kommunen wieder versiegen und die Ausgaben werden steigen, wobei die Sozialausgaben der Kommunen schon jetzt mit bundesweit jährlich gut 40 Milliarden Euro zu Buche schlagen – ein Anstieg von 80% gegenüber dem Jahre 1982. In allen Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre haben wir die chronische Unterfinanzierung der kommunalen Ebene kritisiert. Jetzt stürzen die Herren ‚Experten’ der CDU-FDP-Staatsregierung im Einvernehmen mit der Bundesregierung die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden in eine noch tiefere Krise – und führen dabei gleichzeitig das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ad absurdum.“ Die Sächsische Staatsregierung sei jedoch dazu verpflichtet, den bereits verursachten Schaden für Sachsens Bürger und Kommunen wieder gut zu machen. „Dazu gehört, daß sie sich für eine Revision der Beschlüsse der Finanzministerkonferenz einsetzen oder aber für einen entsprechenden Ausgleich des Freistaates gegenüber den Kreisen sorgen“, so Gitta Schüßler abschließend. Die NPD-Fraktion beantragte namentliche Abstimmung. Aus Gründen der parteipolitischen Räson wurde der Antrag jedoch von den Abgeordneten aller anderen Fraktionen abgelehnt – sofern diese anwesend waren. Von der Fraktion „Die Linke“, die sich stets zum sozialen Gewissen im Parlament aufspielt, war nämlich gut die Hälfte der Abgeordneten bei der Abstimmung zu diesem wichtigen Thema schon im Feierabend.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
Fax: (0351) 493 49 30

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