Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller wertet Landgerichtsurteil als „Perversion des Rechtsstaates“
Als Reaktion auf das gestrige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, das dem Kindermörder Markus Gäfgen einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro zugesprochen hatte, erhielt die NPD-Fraktion zahlreiche empörte Zuschriften und Anrufe.
Zu dem Gäfgen-Urteil erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller:
„Das Frankfurter Urteil stellt eine unerträgliche Perversion des Rechtsstaates dar. Darin stimme ich dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann ausdrücklich zu. Es ist nicht zu fassen: Da wird einem verurteilten Kindermörder wegen der Androhung von Folter aufgrund seiner Weigerung den Aufenthaltsort seines Opfers anzugeben, auf Kosten des Steuerzahlers eine Entschädigung zugesprochen.
Anders als in vielen Medien dargestellt, gab es auch keinen absolut zwingenden Grund für diese Entscheidung der Richter. Ein anderslautendes Urteil wäre mitnichten eine Legitimation von Folter durch Polizeibehörden. Darüber hatte das Landgericht nicht zu befinden, weil über dieses Problem bereits im Verfahren gegen die beiden Polizeibeamten entschieden wurde. Es gibt keinen Automatismus zwischen der Ablehnung von Folter und einem Schadensersatzanspruch.
Mit dem gestrigen Urteil wurde wieder einmal die Ideologie der Menschenrechte auf eine vollkommen absurde Spitze getrieben. Grundlage für die Frankfurter Entscheidung war erneut die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der bereits in der Vergangenheit durch fragwürdige Entscheidungen auffiel, so beispielsweise in der Frage der Zulässigkeit der deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern.
Ich fordere die Staatsanwaltschaft auf, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Frankfurter Richterspruch darf nicht das letzte Wort in diesem Fall sein.“
Holger Szymanski
Leiter des Parlamentarischen Beratungsdienstes
der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
Fax: (0351) 493 49 30