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NPD-Fraktionschef Holger Apfel erstattet Anzeige gegen “Bild”-Kolumnisten

22.07.2011 | von Frank Franz

Franz Josef Wagner bezeichnet Rudolf Heß als „dieses Schwein“ und spricht ihm eine würdige Totenruhe ab Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel erstattete heute Anzeige gegen den Journalisten Franz Josef Wagner wegen des Straftatbestandes der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB. Wagner schreibt in seiner heutigen Kolumne „Post von Wagner“ auf Seite 2 der „Bild“-Zeitung zu der Exhumierung von Rudolf Heß auf dem Friedhof im oberfränkischen Wunsiedel: „Rudolf Heß, eigentlich gehören Sie für mich auf den Müllplatz der Geschichte und in kein Grab auf einem Friedhof. (…) Daß seine Knochen nun ausgegraben, seine Gebeine verbrannt wurden und die Asche ins Meer geworfen wird, ist großartig. (…) Ich bin glücklich, daß dieses Schwein nicht mehr auf einem Friedhof liegt – Ruhe in Frieden. Das ist vorbei.“ In dem von Rechtsanwalt Ingmar Knop im Auftrag des NPD-Fraktionsvorsitzenden verfaßten Schriftsatz heißt es dazu: „Mit diesen Äußerungen spricht der Angezeigte Herrn Heß das Recht ab, eine menschenwürdige Totenruhe auf einem Friedhof zu finden. Der Angezeigte erniedrigt Herrn Heß vom Subjekt Mensch zum Objekt Ding und verherrlicht den Umstand, daß die Hinterbliebenen, Freunde und Gedenkenden des Herrn Heß keine Stätte des Trostes und Andenkens mehr vorfinden können. Zudem beleidigt der Angezeigte den Verstorbenen als ‚dieses Schwein’, was bereits für sich keine bloße Bagatelle darstellt, im Kontext mit dem Bestreiten des Rechtes auf Totenruhe auf einem Friedhof jedoch eine nicht nur primitive, sondern perfide und zutiefst verachtenswerte Verletzung der auch posthum bestehenden Ehre des Verstorbenen ausdrückt. Der Angezeigte handelte überdies mit dem erforderlichen Tatvorsatz, da ihm der Inhalt seiner Äußerungen bekannt und bewußt war. Der Angezeigte erweist sich übrigens als durchaus einschlägig justizbekannt, da bereits im Jahr 2009 das LG Köln die von dem Angezeigten geäußerte Schmähkritik an der Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman als ‚dumme Kuh’ (ebenfalls in einer ‚Bild’-Kolumne) als Beleidigung ansah und Frau Herman Schadensersatz in Höhe von Euro 10.000 zusprach.“ Zu seiner Anzeige erklärte NPD-Fraktionschef Holger Apfel zudem: „Der heutige Text von Franz Josef Wagner stellt den Höhepunkt der Geschmacklosigkeiten dar, die täglich in seiner Gossen-Kolumne verbreitet werden. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß Wagner sich regelmäßig schwer im Ton vergreift, wenn er über ihm politisch offenbar mißliebige Menschen schreibt. Das war nicht nur im Fall der Fernsehmoderatorin Eva Herman so, sondern auch im Fall der NPD-Abgeordneten des Sächsischen Landtages, die er in seiner Kolumne vom 26. Januar 2005 als ‚Abgeordneten-Pack’ und ‚Arschlöcher’ bezeichnet hat, die er am liebsten mit dem Baseballschläger besuchen würde. Nach gängiger Rechtsprechung eigentlich ein Angriff auf die Menschenwürde, Anstachelung zum Haß und Aufforderung zu Straftaten, was nicht von der Pressefreiheit gedeckt sein kann. Mit seiner heutigen Kolumne trampelt Gossenjournalist Wagner nun auf der Totenruhe und dem Andenken eines Verstorbenen herum, der ein wahres Martyrium durchleiden mußte, nachdem er von der Nürnberger Siegerjustiz für schuldig befunden wurde: 46 Jahre inhaftiert, davon über 20 Jahre in Spandauer Einzelhaft. Keine Gnade mit einem alten, gebrechlichen Mann – und am Ende ein kaltblütiger Mord, als die Sowjetunion unter Gorbatschow signalisierte, Rudolf Heß freizulassen. Wer angesichts dieser wohl einzigartigen Gefangenengeschichte in der zivilisierten Welt meint, in einer derart primitiven und widerwärtigen Weise auch noch nach dem Tode nachtreten zu müssen, muß sich nicht nur die Frage gefallen lassen, wer hier wohl das benannte ‚Schwein’ ist, sondern verdient eine empfindliche Bestrafung. Auch wenn die Familie diversen Presseberichten zufolge dem unwürdigen Umgang mit dem Leichnam von Heß unter Druck von außen zustimmte, appelliere ich an die Hinterbliebenen, nun Strafantrag gegen den ‚Bild’-Schreiberling Wagner zu stellen, damit dieser seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann. Eines ist sicher: Wolf-Rüdiger Heß würde sich im Grabe umdrehen, müßte er mit ansehen, wie mit seinem verstorbenen Vater umgegangen wird.”
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
Fax: (0351) 493 49 30

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