NPD-Fraktion widerspricht Regierungspropaganda zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
Während die Regierungsfraktionen mit der von ihnen heute auf die Tagesordnung gesetzten Aktuellen Debatte zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit suggerieren wollten, diese diene zur Gewinnung von Fachkräften, konnten die linken Parteien dieser Augenwischerei außer ihrer üblichen Beschwörung von internationalistischer Sozialromantik nichts entgegensetzen. So blieb es wieder einmal der NPD-Fraktion vorbehalten, die wahren Fakten und Hintergründe ungeschminkt auf den Tisch zu legen.
In seinem Redebeitrag wies der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel darauf hin, daß es Union und FDP nur darum gehe, die Verfügungsmasse auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, sich aus der Verantwortung für die demographische Entwicklung zu stehlen und den Druck auf heimische Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten.
Apfel weiter: „Ihre erhofften Fachkräfte werden nicht kommen. Kommen werden allein Billiglöhner und Zuwanderer ins soziale Netz! Und dies nicht zuletzt auch deshalb, weil in Deutschland das Lohnniveau und die Arbeitsbedingungen mittlerweile so unattraktiv geworden sind, daß im letzten Jahr über 140.000 Menschen ausgewandert, aber nur 26.000 zurückgekommen sind. Das Bundesland Sachsen hat in den letzten 20 Jahren 15 Prozent der deutschstämmigen Bevölkerung verloren. Von 1990 bis 2009 wurden in Sachsen insgesamt 623.400 Kinder geboren, das heißt: rund 453.000 weniger Menschen wurden geboren, als im gleichen Zeitraum gestorben sind.
Warum sollten die ersehnten Fachkräfte ausgerechnet in die von Entleerung bedrohten Gebiete Sachsens gehen? Nein, dorthin werden hauptsächlich die Geringqualifizierten wandern und die Konkurrenz zu heimischen Langzeitarbeitslosen weiter verschärfen oder soziale Sicherungssysteme in Anspruch zu nehmen. Schließlich ist der Hartz-IV-Satz in Deutschland höher als der Mindestlohn in Polen und Tschechien. Und nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juni 2009 haben in der Bundesrepublik lebende, arbeitslose EU-Ausländer grundsätzlich Anspruch auf ALG II, selbst wenn sie nur zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Dies gilt schon dann, wenn ‚das ALG II eine Leistung darstellt, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Sozialhilfeleistung, von der EU-Ausländer ausgeschlossen werden können’, so das Gericht.“
Arbeitnehmerfreizügigkeit sei daher als Verrat an den nationalen Interessen Deutschlands zu werten, aber auch gegen die polnischen Nachbarn gerichtet. Im gleichen Maße wie Arbeitskräfte aus Polen abwanderten werde sich Polen für Zuwanderer aus dessen östlichen Nachbarstaaten öffnen. Die Frage sei lediglich, ob diese dann dort blieben oder auch irgendwann über die offene Grenze nach Deutschland wanderten.
Apfel hierzu abschließend: „So funktioniert der internationalistische, globalisierte Verschiebebahnhof – und Opfer werden am Ende nicht nur die Deutschen, sondern alle Entwurzelten und ihrer Heimat Beraubten sein.“
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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