Landtag lehnt Entwurf der NPD-Fraktion zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes ab
In zweiter Lesung wurde heute im Sächsischen Landtag das von der NPD-Fraktion eingebrachte „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes” 5/4020 behandelt, zu dem bereits am 6. April 2011 eine Anhörung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuß stattgefunden hatte.
Siehe hierzu auch folgende Pressemitteilung:
http://www.npd-fraktion-sachsen.de/index.php?s=3&aid=1397
Mit ihrem Gesetzänderungsentwurf beabsichtigte die NPD-Fraktion eine aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptable Regelungslücke im Justizwesen zu schließen: Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Freistaates Sachsen schreiben vor, durchgängig einstweiligen Rechtsschutz zu gewährleisten. Dabei verbietet es die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG geradezu, daß wegen der Nichterreichbarkeit eines Gerichts durch die Exekutive vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Einen gesetzlich vorgeschriebenen Bereitschaftsdienst für Eilfälle am Wochenende gibt es jedoch nicht. Der Gesetzentwurf sah daher vor, einen zentralen Telefonbereitschaftsdienst einzurichten, der abwechselnd durch die Verwaltungsgerichte Leipzig, Chemnitz und Dresden bereitgestellt werden sollte.
In seiner Einbringungsrede machte NPD-Fraktionschef Holger Apfel deutlich, daß die in der letzten Zeit sich häufenden, später von den Gerichten meist rechtswidrig erkannten Verbotsverfügungen von Behörden oftmals auf Wochenenden fallen, also außerhalb der Gerichtsdienstzeiten. Aufgrund des sofortigen Vollzugs der Entscheidungen müssten sich die Betroffenen aber in diesen Fällen begnügen, Wochen, Monate oder gar Jahre später nachträglich die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit durchzusetzen. Seine eigentlichen Rechte könne ein Rechtsuchender in einem solchen Hauptsacheverfahren jedoch nicht sichern, hier gehe es nur noch um eine Art psychologischer Wiedergutmachung.
Neben seiner Einbringungsrede ging Apfel im zweiten Teil auch auf Einwände aus den Reihen der anderen Parteien ein:
„Sie werfen uns vor, es läge ein unzulässiger Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit vor. Da muß ich jedoch fragen: Soll die richterliche Unabhängigkeit Richter davor schützen, arbeiten zu müssen? Meinen Sie ernsthaft, daß der Bürger dafür Verständnis hat, wenn er eine Eilentscheidung deswegen nicht bekommt, weil ihre Unabhängigkeit Richter davor schützt, das Recht ausnahmsweise auch mal am Freitagnachmittag oder am Wochenende zu finden? Nicht der Richter hat Anspruch, von unbequemen Arbeitszeiten ohne Ausnahme gefeit zu sein, sondern der Bürger hat einen Anspruch, zu jeder Zeit – und das heißt eben auch Freitagnachmittag oder am Wochenende – rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz zu finden.“
Mit Empörung wies Apfel den Vorwurf zurück, die NPD wolle in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen: „Wer wie Sie die Unabhängigkeit eines Berufsstandes gegen die Notwendigkeit ausspielt, Arbeit zu verrichten, führt sie spätestens dann ad absurdum, wenn ihm mit der gleichen Begründung einmal der Notarzt die Hilfe verweigern sollte – Nur in einer parlamentarischen Schwatzbude würde ein solcher Arbeits- und Unabhängigkeitsethos nicht überraschen!“
Trotz dieser Klarstellungen lehnten die übrigen Fraktionen aus reinem Abgrenzungsdogmatismus den Gesetzentwurf der NPD-Fraktion ab – und tragen damit Verantwortung, daß der Rechtsstaat in Sachsen weiterhin am Wochenende Urlaub hat.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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