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NPD-Abgeordneter Andreas Storr klagt Teilnahme am Symposium des Innenministers ein

20.05.2011 | von Frank Franz

Niederlage für Ausgrenzer Ulbig

Vor wenigen Minuten erging ein Beschluß des Verwaltungsgerichts Dresden (Az. 7 L 304/11), nach dem dem Landtagsabgeordneten und innenpolitischen Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr, die Teilnahme am heute von 13 bis 18 Uhr stattfindenden Symposium „Demokratische Rechte auch für Demokratiefeinde? Der Rechtsstaat zwischen Neutralitätspflicht und öffentlicher Erwartung“ gewährt werden muß.

Storr hatte gestern durch seinen Anwalt Ingmar Knop Klage gegen den vom Innenministerium per Brief übermittelten Ausschluß von der Veranstaltung, die sich mit möglichen – auch versammlungsrechtlichen – Konsequenzen aus Krawallen am 13. und 19. Februar in Sachsen befaßt, eingereicht.

Der Obmann der NPD im Innenausschuß hatte zuvor nach erfolgloser Anforderung einer Einladung gegenüber dem Innenministerium sein Erscheinen ankündigt, woraufhin er vom Sprecher des Ministeriums die Antwort erhielt: „Wir teilen Ihnen mit, daß Sie nicht am Symposium teilnehmen können, da Sie keine Einladung erhalten haben. (…) Ich weise Sie darauf hin, daß Sie keinen Zutritt zu der Veranstaltung erhalten werden.“

In seinem Beschluß folgt das Verwaltungsgericht der Argumentation Storrs und schreibt:  „Jedenfalls unterliegt der Staatsminister des Inneren als Mitglied der Staatsregierung einem Neutralitätsgebot, er darf nicht durch Einsatz öffentlicher Mittel den Regierungsparteien zu Hilfe kommen oder Oppositionsparteien bekämpfen.“ 

Unter Verweis auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts heißt es weiter: „In diesem Licht ist kein rechtfertigender Grund erkennbar, dem Antragsteller als Landtagsabgeordneten und Bürger eine Teilnahme an einem ‚Diskurs mit Politikern, Juristen, und vor allem mit Bürgern’, wie die Veranstaltung in der Internetpräsenz des Freistaates Sachsen beworben wird, zu verweigern.“

 

Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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