Sächsischer Verfassungsgerichtshof erklärte Versammlungsgesetz für nichtig
Aufgrund von gravierenden Formfehlern hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen das 2010 verabschiedete Sächsische Versammlungsgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Dazu erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:
„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition. Hektisch zimmerte man im Vorfeld des 13. Februar 2010 ein eigenes sächsisches Versammlungsgesetz zusammen, mit dem man den traditionellen Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland behindern wollte. Eigens wurde eine Bannmeile in der Dresdner Innenstadt sowie an anderen historischen Orten in Sachsen eingerichtet.
Die Hektik, mit der das Gesetz vor gut einem Jahr durch den Landtag gepeitscht wurde, ist der Staatsregierung nun auf die Füße gefallen. Durch die Eile sind gravierende formelle Fehler im Gesetzgebungsverfahren gemacht worden.
Leider hat sich das Verfassungsgericht nicht mit den inhaltlichen Problemen des neuen sächsischen Versammlungsrechts beschäftigt, sondern es bei der Zurückweisung wegen Formfehlern belassen.
Die NPD-Fraktion hat bereits im Jahr 2009 einen eigenen Entwurf für ein freiheitliches Versammlungsgesetz vorgelegt, das insbesondere die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte berücksichtigte. Ich kann der Staatsregierung nur raten, jetzt nicht erneut einen Schnellschuß zu wagen, sondern in Ruhe ein Gesetz zu erarbeiten, das den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt. Ansonsten muß man wohl davon ausgehen, daß das Versammlungsrecht nicht zum letzten Mal durch die Richter in Leipzig geprüft werden mußte.“
Die Richter des Verfassungsgerichtshofes rügen mit ihrer Entscheidung, daß den Landtagsabgeordneten das Versammlungsgesetz des Bundes, das weitgehend übernommen werden sollte, nicht im Gesetzentwurf vorlag. Damit war nicht ausreichend klar, worüber die Abgeordneten eigentlich abzustimmen hatten. Aufgrund der Feststellung der Nichtigkeit des Sächsischen Versammlungsgesetzes gilt nun zunächst wieder das Versammlungsgesetz des Bundes.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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