Dr. Johannes Müller (NPD) zur Aufschiebung der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität von Linken-Fraktionschef Dr. André Hahn
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten des Sächsischen Landtages beschloß gestern einstimmig die Aufschiebung der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linken, Dr. André Hahn, wegen seiner Teilnahme an den rechtswidrigen Blockaden zur Verhinderung des Dresdner JLO-Trauermarsches 2010. Der Parlamentsausschuß beauftragte den Ausschußvorsitzenden, zunächst noch einmal bei der Staatsanwaltschaft Dresden nachzufragen, was Dr. Hahn konkret vorgeworfen wird.
Zum Abstimmungsverhalten der NPD-Fraktion nahm heute der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller Stellung, der die Nationaldemokraten im Ausschuß vertritt:
„Die Pressemeldungen, in denen der Eindruck erweckt wird, der Ausschuß verweigere grundsätzlich eine Aufhebung der Immunität von Dr. André Hahn, sind irreführend.
Für uns ist die Frage entscheidend, welche Tathandlung Dr. Hahn eigentlich von den anderen sächsischen und sonstigen Abgeordneten unterscheidet, gegen die ebenfalls ermittelt wurde, deren Verfahren aber ausnahmslos nach § 153 StPO eingestellt worden sind. Nur den Fraktionsvorsitzenden in Sachsen, Thüringen und Hessen wurde lediglich eine Einstellung gegen Zahlung von 500 Euro angeboten, was diese ablehnten. Nach Auffassung der NPD-Fraktion hätte gegen alle Abgeordneten weiter ermittelt werden müssen.
Selbstverständlich ist unsere Fraktion für eine Strafverfolgung von Dr. Hahn. Es ist aber wichtig, daß die formellen Spielregeln eingehalten werden, weil sonst das Verfahren scheitern wird. Man hat ohnehin den Eindruck, daß es sich bei dem Verfahren gegen den Vorsitzenden der Linksfraktion eher um einen symbolischen Akt handelt, wenn alle anderen Verfahren eingestellt werden.
Verstärkt wird dieser Eindruck durch dubiose Verfahrensfehler: So wurde Dr. Hahn bis heute nicht offiziell über die Beantragung der Aufhebung seiner Immunität informiert. Zuständiger Bearbeiter bei der Staatsanwaltschaft ist Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, der nicht nur eine Vergangenheit als DDR-Staatsanwalt hat, sondern bereits vor rund 10 Jahren den ‚Aufstand der Zuständigen’ im ‚Kampf gegen Rechts’ ausrief und deshalb als Sympathisant der Linken gilt. Es drängt sich daher der Verdacht auf, daß durch die Staatsanwaltschaft bewußt Formfehler gemacht wurden, um Dr. Hahn letztendlich ohne Strafe davonkommen zu lassen.
Die Immunität von Abgeordneten ist ein hohes Gut. Die Probleme im aktuellen Verfahren gehen über den Fall Hahn hinaus und haben auch eine grundsätzliche Bedeutung für den Umgang der Staatsanwaltschaft mit Abgeordnetenrechten. Gerade NPD-Abgeordnete hatten in der Vergangenheit unter den Machenschaften einer enthemmten Justiz zu leiden. Wir werden deshalb weiter auf ein sauberes Verfahren im Fall Hahn drängen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!“
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß der Sächsische Verfassungsgerichtshof am 19. April sein Urteil in einem Normenkontrollverfahren gegen das Sächsische Versammlungsgesetz fällen wird, das dem Verfahren gegen den Fraktionsvorsitzenden der Linken zugrunde liegt.
Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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