Aktuell

Recht muß Recht bleiben: Keine pauschale Gerichtsgebühr an Sozialgerichten!

23.03.2011 | von Frank Franz

NPD-Fraktion setzt sich für die Belange klagender Hartz-IV-Empfänger ein

Die Klagewelle vor den Sozialgerichten, hauptsächlich gegen Hartz-IV-Bescheide, hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Statistik zeigt dabei, daß Bürger, die sich in strittigen Fragen zur „Arbeitsmarktreform“ Hartz IV an die Gerichte wenden, in etwa 50 Prozent aller Fälle wenigstens teilweise Erfolg haben. In 80 Prozent aller Fälle enden die Klagen im Einvernehmen.

Um klagenden Hartz-IV-Beziehern den Rechtsweg weiterhin ohne finanzielle Hürden zu ermöglichen, brachte die NPD-Fraktion heute einen Antrag ins Plenum ein, der den derzeit diskutierten Plänen, nach denen Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB-II) für Klagen an Sozialgerichten eine generelle Gebühr zahlen sollen, eine klare Absage erteilte. Dieser Antrag wurde nicht nur von CDU und FDP abgelehnt, sondern auch von den Hartz-IV-Parteien SPD und Grüne sowie von der offenbar wenig sozialen Linken.

In seiner Rede erläuterte der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller zu dem Antrag:

„Demokratie heißt – das ist jedenfalls unsere Definition – Volksherrschaft. Doch eben jenes Volk hat, allen bekannten Umfragen zufolge, das Vertrauen in die meisten Institutionen, in Parteien und Behörden verloren. Von diesem Ansehens- und Vertrauensverlust ist die Politik ganz besonders betroffen: Folgen wir den Erkenntnissen der Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik oder der Edelman-Trust-Stiftung, so stellen wir fest: Das Vertrauen in die Bundesregierung ist noch unter den Wert für Großkonzerne abgesunken. Nur noch 33 Prozent der Bevölkerung vertrauen der Regierung grundsätzlich.

Vor diesem Hintergrund sei es, so der Vertreter der sozialen Heimatpartei NPD weiter, umso bedeutsamer, daß sich Bürger, die sich von der Politik im Stich gelassen und von Behörden ungerecht behandelt fühlten, an die dritte Gewalt im Staate, die Gerichte, wenden könnten. Im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit sei es besonders wichtig, daß dieses Recht nicht nur auf dem Papier stehe, sondern von den Betroffenen auch faktisch wahrgenommen werden könne. „Hierzu gehört, daß gerade diejenigen Landsleute, die auf die Hilfe, auf die Unterstützung der nationalen Solidargemeinschaft, angewiesen sind und deshalb Leistungen auf der Grundlage des SGB beziehen, ihren Leistungsanspruch ohne Ansehen ihrer sozialen Stellung geltend machen können“, so Müller.

Daher appellierte Müller schließlich an alle Abgeordneten:

„Bitte vergegenwärtigen Sie sich einmal die Dimensionen: Laut Bundesagentur wurden allein im letzten Jahr 25 Millionen Leistungsbescheide ausgestellt. Nur drei Prozent der Leistungsbezieher gehen dagegen in Widerspruch. Hieraus resultierten im Jahr 2010 etwa 150.000 Klagen, von denen die Hälfte vor Gericht Erfolg hatten.

Es kann also keine Rede davon sein, daß die Sozialgerichte von der Mehrzahl der Betroffenen mißbräuchlich in Anspruch genommen werden. Doch immer wieder treten kaltschnäuzig neoliberale Demagogen auf den Plan, die Teile unseres Volkes gegeneinander ausspielen wollen, indem sie Neid und Mißgunst ausgerechnet gegenüber den sozial Benachteiligten schüren. Hier sind jetzt wir alle aufgerufen, endlich ein klares Signal nach Berlin zu senden: Mit uns, als einem der Bundesländer, in dem besonders viele Hartz-IV-Bezieher leben, ist eine Sozialgerichtsgebühr nicht zu machen!“

 

Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
Fax: (0351) 493 49 30

]]>

Keine Kommentare möglich.