Aktuell

Rechtsbruch und Gewalt vom 19. Februar im Innenausschuß thematisiert

18.03.2011 | von Frank Franz

Linke Oppositionsparteien mißbrauchen Sitzung zur Verharmlosung linker Gewalt – Andreas Storr (NPD): Freistaat in „Geiselhaft eines kriminellen Antifa-Netzwerkes“

In seiner gestrigen Sondersitzung behandelte der Innenausschuß des Sächsischen Landtages zwei Anträge der Grünen (Drs. 5/5079 und 5/5080) und einen der Linken (Drs. 5/5082) zu den Ereignissen in Dresden am 19. Februar 2011.

Auf Grundlage eines weiteren Antrages (Drs. 5/5248), eingereicht von der NPD-Fraktion, wurde eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum gleichen Thema beschlossen. Die Anhörung findet am 27. September im Sächsischen Landtag statt.

Ein zweiter Antrag der Linken zum Thema „19. Februar“ (Drs. 5/5081) stand vorsichtshalber – und bezeichnenderweise – nicht auf der Tagesordnung der Sitzung. In der Begründung des Antrages heißt es nämlich wörtlich: „Dank des couragierten zivilgesellschaftlichen Engagements von mehr als 20.000 Menschen ist es gelungen, daß die geplanten Nazi-Aufmärsche am 19. Februar in Dresden zum Teil verhindert und die Kundgebungen nur unter erheblichen Einschränkungen durchgeführt werden konnten (…) Dieser Erfolg (…) wurde nicht zuletzt auch durch die Bereitschaft handelnder Polizeiführer möglich, die dem (…) breiten Spektrum zivilgesellschaftlicher Kräfte zumindest partiell das Recht auf Gegendemonstrationen gewährten.“

Hierzu erklärte der innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Andreas Storr:

„Landtagsabgeordnete der SED-Nachfolgepartei bekennen sich in ihrem Antrag ganz offen zu dem verfassungswidrigen Ziel, Kundgebungen, die nach rechtswidrigen Verboten mehrfach verwaltungsgerichtlich bestätigt worden waren, mittels grober Störungen zu verhindern. Sie frohlocken geradezu über das vermeintliche Gelingen dieses kriminellen Ansinnens. Gleichzeitig wird die offenbar völlig pflichtvergessene Polizeiführung dafür gelobt, daß sie, entgegen dem behördlich angeordneten und gerichtlich bestätigten Trennungsgebot, den ‚Gegendemonstranten’ – das heißt dem gewalttätigen Mob – das ‚Recht’ auf Blockaden gewährt habe.  Kein Wunder daß die Linksfraktion offenbar den guten Rat erhielt, diesen Antrag von der Tagesordnung des Innenausschusses zu nehmen! Denn das darin ausgesprochene Lob wäre wohl ihrem in der Sitzung anwesenden ehemaligen SED-Parteigenossen, dem Ex-Vopo-Major und heutigen sächsischen Polizeipräsidenten Bernd Merbitz, der ja nun in der CDU untergekommen ist, doch etwas peinlich gewesen. Und auch CDU-Innenminister Ulbig und den Mitgliedern der CDU-Fraktion im Ausschuß wäre es sicher nicht recht gewesen, über die Tatsache sprechen zu müssen, daß die Polizeiführung in der Tat selbst jene angebliche Notstandssituation herbeigeführt hatte, die ihr dann die mißbräuchliche Handhabe zur Einkesselung der nationalen Demonstranten und zur Behinderung ihrer Kundgebungen gab.“

Der Vorwurf des NPD-Abgeordneten Storr ist nicht aus der Luft gegriffen, denn erst am 19. Januar 2011 stellte das Dresdner Verwaltungsgericht in einem Urteil zur Verhinderung des Trauermarsches am 13. Februar 2010 folgendes fest: „Der Beklagte [der Freistaat bzw. der sächsische Polizeipräsident] kann sich hier nicht auf den sog. polizeilichen Notstand als Rechtfertigungsgrund berufen, weil er die dieser rechtlichen Bewertung zugrunde liegende tatsächliche Situation in Kenntnis der zu erwartenden Umstände sozusagen ‚sehenden Auges’ zugelassen hat, ohne mögliche und geeignete Maßnahmen zur Verhinderung getroffen zu haben.“

Dazu noch einmal Andreas Storr:

„Was das Verwaltungsgericht dem Polizeipräsidenten bescheinigt, ist nichts Geringeres als ‚Strafvereitelung im Amt’, allerdings in Verbindung mit der Verhinderung des Trauermarsches 2010, nicht mit den Ereignissen am 19. Februar 2011. Für letztere liegt natürlich noch kein Urteil vor. Ich wage aber – im Interesse der  Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Sachsen – die rechtspolitische Bewertung, daß auch 2011 alle Evidenz für die tatkräftige Unterstützung der Störer durch die Polizeiführung spricht, ganz wie es die Linksfraktion in ihrem Antrag so offen feststellt. Jedenfalls sah die Polizeistrategie am 19. Februar dieses Jahres im Ergebnis so aus, daß die Störer unter voller Bewegungsfreiheit Sitzblockaden und unangemeldete Kundgebungen durchführen konnten, während die Nationalen von der Polizei durch Einkesselung daran gehindert wurden, ihr gerichtlich bestätigtes Demonstrationsrecht wahrzunehmen. Das ist für den Rechtsstaat ein mehr als bedenklicher Befund, denn wenn die Polizeiführung linke Gewalttäter als Vorwand dafür instrumentalisiert, nach dem Polizeirecht  nationale Demonstranten einkesseln und durchsuchen lassen zu können, muß der Freistaat Sachsen von einem kriminellen Antifa-Netzwerk in Geiselhaft genommen worden sein.“

 

Thorsten Thomsen
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 21
Mobil: (0152) 58 52 47 23
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